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Experten-Antwort

Erwerbsunfähigkeitsrente

von Mone15.11.2011 | 12:02
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6 Antworten

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Ich bin 58 und habe seit 2010 eine Erwerbsunfähigkeitsrente befristet bis 2012- Eine gravierende Erkrankung ist hinzugekommen. Sie wurde durch die Berufsgenossenschaft anerkannt, jedoch ohne Berentung. Einige meiner Arbeitskollegen sind an dieser Erkrankung schon verstorben. Ich habe nur noch Angst und mein Zustand hat sich total verschlechtert. Ich habe eine Posttraumatische Belastungsstörung durch einen früheren Arbeitsunfall, dafür erhalte ich eine Unfallrente der Berufsgenossenschaft. Mir geht es sehr schlecht, trotz Therapie. Eine Eßstörung wird immer heftiger; ich habe 5 Kilo abgenommen (vorher 61 Kilo). Kann ich eine stationäre Kur beantragen, trotz Erwerbsunfähigkeitsrente? Vielen Dank für eine Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mone,

der Antrag auf medizinische Leistungen zur Rehabilitation ist bei der Deutschen Rentenversicherung zu stellen. Zwar beziehen Sie momentan eine Erwerbsminderungsrente, diese ist allerdings befristet und fällt – ohne einen Weitergewährungsantrag zu stellen – mit Ablauf der Befristung im Laufe des Jahres 2012 weg.

Nach Eingang des Reha-Antrages prüft der Rentenversicherer das Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen für den Erhalt der Leistung. Sollte momentan eine Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit durch die medizinische Rehabilitation voraussichtlich nicht möglich sein, würde der Antrag wegen fehlenden Erfolgsaussichten abschlägig beschieden. Mit diesem Bescheid könnten Sie dann entsprechende Leistungen über ihre Krankenkasse beantragen.

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5 Antworten

KKam 15.11.2011 | 12:15
Ja bei der Krankenkasse
???am 15.11.2011 | 12:14
Natürlich, allerdings wird nach Ihrer Schilderung wohl eher die Krankenkasse zuständig sein.
Keine Ahnungam 15.11.2011 | 14:59
Sollte bei Ihnen vom Rentenversicherungsträger ein Reha-Bedarf festgestellt werden, wird der Antrag nicht abgelehnt sondern an die zuständige Krankenkasse weitergeleitet. Eine erneute Antragstellung bei der Krankenkasse ist nicht erforderlich. Dies sollte mit der Einführung des § 14 SGB IX vermieden werden.
Aberam 15.11.2011 | 15:08
Dem Beitrag von "Keine Ahnung" wird zugestimmt. :-)
Britta.Fam 16.11.2011 | 12:20
Also so viel wie ich weis WENN die PTBS von dem Arbeitsunfall herrührt ist die Berufsgenossenschaft der Leistungsträger.Und wenn du schon EU Rente bekommst ist die Berufsgenossenschaft bei AU /Krankenkasse wenn kein AU für eine Kur und für eine Reha Berufsgenossenschaft wenn AU oder DRV wenn kein AU.
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