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Experten-Antwort

Erwerbsunfähigkeitsrente

von Reckahn10.07.2011 | 17:34
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2 Antworten

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Seit 4 jahren erhalte ich eine dauerhafte Erwerbsunfähigkeutsrente. Ich bin 53 Jahrte alt und bin eine Frau. Meine Frage dazu: Wie gestaltet sich meine Rente, wenn ich das Renteneintrittsalter der Altersrente erreiche?. Verändert sich dann meine Rente? Oder erhalte ich dann weiterhin die gleichen Rentenbezüge wie jetzt aus der Erwerbsunfähigkeitsrente ? Vielen Dank für eine Antwort von einem Experten.

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Volker hat ihre Frage sicher bereits zufriedenstellend beantwortet.

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1 Antworten

Volkeram 10.07.2011 | 18:33
Bei der Umwandlung ihrer EM-Rente in eine spätere Altersrente ist die Höhe der EM-Rente geschützt. Das ist der sog. Besitzschutz. Niedriger als die EM-Rente kann ihre Altersrente also nicht ausfallen. Wenn Sie durchgehend - also bis zu ihrer Altersrente - weiterhin eine EM-Rente erhalten, bleiben aber die 10,8% Abzüge die Sie jetzt in der EM-Rente hinnehmen müpssen natürlich bestehen. Sollten Sie zusätzlich zu ihrer EM-Rente ( im Rahmen der Hinzuverdienstgrenze ) bis zu ihrer Altersrente noch eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausüben oder eine bei der Krankenkasse gemeldete Pflegetätigkeit ausüben wofür Rentenbeiträge abgeführt werden , KÖNNTE sich ihre spätere Altersrente sogar noch erhöhen. Dies kann aber pauschal nicht gesagt werden , da es immer auf den Einzelfall ankommt. Das ganzen ist auch eine recht komplizierte Berechnung die da bei der Umwandlung der EM-Rente in die Altersrente erfolgt. Grundsätzlich und ganz vereinfacht gesagt, werden die neu in der Zeit der EM-Rente durch Arbeit / Pflege erworbenen Rentenansprüche ( also die Entgeldpunkte dafür ) , mit den Entgeldpunkten der sog. Zurechnungszeit die Sie ja schon für ihre EM-Rente bis zum 60. Lebensjahr bekommen haben, verrechnet. Ist dann was " über bekommen Sie mehr Altersrente sonst bleibt es bei der Höhe der EM-Rente.
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