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Erwerbsunfähigkeitsrente

von H. J. Weber08.11.2019 | 08:54
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Natürlich weis ich, dass in ein laufendes gerichtliches Verfahren nicht eingegriffen werden kann. Aber hätte ich nicht auch in Spanien einen Anspruch auf EU-Rente,die ich etwa 4 Wochen nach Antragstellung erhalte habe, wäre ich zum Sozialfall geworden. Ich bin zwischenzeitlich Altersrentnerin und erhalte für 11 Jahre Beitrag in die spanische Rentenkasse (Landwirtschaft) für etwa 1/3 der Beitragshöhe, etwa die doppelte Rente, die ich aus Deutschland für 12 Jahre Beiträge erhalte, und als Zugabe noch eine kostenlose Mitgliedschaft in der Krankenkasse. Nachfolgende Zeilen habe ich nun zum 3. Mal an das Sozialgericht geschrieben und um ein Urteil gebeten. Schreiben vom 15.09.19 an das Sozialgericht Düsseldorf Ihr Aktenzeichen: S 44 R 1533/17 Sehr geehrte Damen und Herren, fassen wir mal zusammen. Seit dem 18.10.2016 bin ich laut Gutachten des Vertrauensarztes meiner spanischen Rentenversicherung zu 100% erwerbsunfähig. Seit der Antragstellung auf Anerkennung der Erwerbsunfähigkeit habe ich eine spanische Erwerbsunfähigkeitsrente erhalten, die mit meinem 65. Lebensjahr in die Altersrente übergegangen ist. Die DRV hat mir mitgeteilt, dass bei mir nach den deutschen Bestimmungen keine EU-Rente zusteht, weil keine EU vorläge, denn ich könne noch mindestens 3 Stunden am Tag arbeiten; würde ich arbeiten, würde ich in Spanien Sozialbetrug begehen. Diese Aufforderung zu einer Straftat konnte ich daher nicht nachkommen; auch wäre mir dann die spanische Rente entzogen worden, sobald ich eine Arbeit aufgenommen hätte. Das ist natürlich nur eine vollkommen wirre Konstellation in den Köpfen der Mitarbeiter der DRV, denn kein Arbeitsamt in Spanien vermittelt 100% Erwerbsunfähige und kein Arbeitgeber stellt in Spanien eine damals 64 Jährige ein, die wegen eines Rückenleidens (laut spanischer Rentenversicherung) 100% erwerbsunfähig ist, denn auch der Arbeitgeber würde sich strafbar machen. Die BU-Rente wird auch abgelehnt, weil meine 11 Jahre selbständige Berufstätigkeit als Bäuerin, auf meinem eigenen Land, von der DRV nicht als qualifizierten Beruf angesehen wird; ansonsten stände mir die BU-Rente zu. Ich sehe es als entwürdigend an, wenn mir eine EU-Rente verweigert wird, weil ich ja angeblich, trotz meiner 100% Erwerbsunfähigkeit eine Arbeit von mindestens 3 Stunden aufnehmen könne, obwohl den Menschen, die mir das zugemutet haben, bewusst ist, dass ich mich dann strafbar mache und ich niemals (mit damals 64 Jahren) vermittelt werden könnte, weil die Anstellung einer Erwerbsunfähigen, die eine EU-Rente bezieht, auch in Spanien gegen das Gesetz verstoßen hätte. Einem Menschen, der 11 Jahre erfolgreich seinen eigenen Betrieb geführt hat, zu unterstellen, dass damit trotzdem keine qualifizierte Tätigkeit ausgeübt wurde, ist nur noch eine Steigerung zu entwürdigend. Wird das auch in Deutschland einem Bauern gesagt, der den Hof vom Vater übernommen hat und nun erwerbsunfähig geworden ist, aber vom Alter her noch Berufsschutz hat/hätte? Ich möchte Sie nochmals eindringlich bitten zu einem Urteil zu kommen, denn nun sind schon 2 Jahre vergangen, seitdem ich versuche mich auf dem Rechtsweg gegen die Machenschaften der DRV zu wehren. Und ich denke, dass Niemand davon ausgeht, dass dieser Rechtsstreit in dieser Instanz beendet wird. Ich möchte in meinem Leben noch gerne erfahren, ob sich die DRV letztendlich mit der Argumentation, dass ich ja noch mindestens 3 Stunden arbeiten könne, obwohl ich damit Straftaten begehen würde, in einem Staat durchsetzen kann, der sich Rechts- und Sozialstaat nennt. Ebenso damit durchkommt, dass eine 11 Jahre ausgeübte Tätigkeit als Bäuerin, kein qualifizierter Beruf ist. Leider muss ich erst in Deutschland alle Rechtswege ausschöpfen, bevor meine Klage auf der EU-Ebene beleuchtet werden kann. Und wenn das in den Tempo so weiter geht, wird die Natur, bzw. meine Sterblichkeit das Problem wohl gelöst haben, bevor in Deutschland die letzte mögliche Instanz entschieden hat. Viele Grüße aus Andalusien PS. Und im deutschen Regierungsfernsehen werden Berichte gezeigt von der schlechten Situation spanischer Rentner. Was für ein Hohn.

2 Antworten

am 08.11.2019 | 10:21
Wollen Sie hier nur Ihrem Unmut zeigen oder haben Sie auch eine rentenrechtliche Frage die in diesem Forum beantwortet werden kann?
Kaiseram 08.11.2019 | 12:47
Blubber.
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