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Experten-Antwort

Erwerbsunfähigkeitsrente

von Tamara28.03.2020 | 10:11
103 Ansichten
14 Antworten

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Schönen Guten Tag, Ich bin im Krankengeld momentan und habe Erwerbsunfähigkeit beantragt Anfang Februar. Jetzt bekomme ich durch die Krankenkasse die Aufforderung zur Reha und diese innerhalb 10 Wochen zu beantragen, festgestellt durch den Medizinischen Dienst. Meine Ärztin hat aber auch der DRV bestätigt das eine Reha bei mir nicht nützlich ist. Wie muss ich mich jetzt verhalten? Trotzdem den Antrag stellen und die DRV wird das denn sehen das der Antrag auf Erwerbsunfähigkeit vorliegt und entscheiden? Bin ein bisschen hilflos ratlos wie ich es richtig mache. Dazu kommt noch in den jetzigen Zeit. Vielen Dank für eine Info. Freundliche Grüsse Tamara

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tamara,

den Ausführungen von "Schoenschief" kann ich mich grundsätzlich anschließen.

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13 Antworten

Susiam 28.03.2020 | 10:49
Der Reha-Antrag muss innerhalb der Frist (kann man ja kurz vor Ablauf der 10 Wochen stellen) gestellt werden. Da führt kein Weg vorbei sonst droht die Einstellung des Krankengeldes. Alles Weitere wird sich dann ergeben. Bei der EMR heißt es ja sowieso....Reha vor Rente. Um den Reha-Antrag kommen Sie nicht drumrum!Und mit der Corona-Krise kann es auch sein, dass das sich jetzt hinzieht oder ggf. tatsächlich überscheidet. Vielleicht gehe Ihre Rente auch ohne Reha direkt durch. Abwarten! Alles Gute!
stefanam 28.03.2020 | 11:02
Einfach die Krankenkasse informieren das ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente eingereicht wurde.Diesen werten die Krankenkasse dann analog zu einen Antrags für eine Rehabllitationsmaßnahme und zahlen natürlich weiter Krankengeld. Gruß Stefan
KSCam 28.03.2020 | 11:03
Aus DRV Sicht macht ein Rehaantrag wenig bis keinen Sinn wenn bereits der EM Rentenantrag gestellt ist, weil - zumindest in der Theorie - bei jedem Rentenantrag geprüft werden müsste ob eine Reha sinnvoll ist (Reha vor Rente). Ob Sie aber mit dieser Logig bei Ihrer Kasse etwas erreichen, weiß kein DRV Mitarbeiter. Ich würde das zunächst mit der Kasse diskutieren, ob der Reha Antrag wirklich in diesem Fall nötig ist. Und wenn die Kasse bei Ihrer Forderung bleibt stellen Sie eben den "blöden Antrag" nach dem Motto "die Klügere gibt nach"; ist ja nicht wirklich ein Drama diesen Antrag zu stellen (bläht aber die Bürokratie mal wieder unnötig auf). Die Entscheidung liegt klar bei der Kasse.
Tamaraam 28.03.2020 | 15:34
Danke für die Antworten. Die Krankenkasse weiss von dem Antrag. Denen geht es halt um das Krankengeld zahlen. Der Bescheid kann sich ja über Monate hinziehen. Ich denke ja wie geschrieben wurde den Antrag stellen und warten was kommt der Entscheider ist ja nunmal die Rentenanstalt. Eine Frage noch was halten Sie/Ihr davon wenn ich bei der Rentenanstalt Anrufe und dort mal frage oder ist das quatsch? Danke und liebe Grüsse
KSCam 28.03.2020 | 17:23
Dieser Anruf ist eigentlich Quatsch, denn was soll Ihnen der Angerufene anderes sagen als: Wenn Sie sich für erwerbsgemindert halten, stellen Sie den Rentenantrag. Wenn Sie denken dass eine Reha etwas bringen kann, bzw. die Berentung verhindern kann - warum haben Sie dann Rente und keine Reha beantragt? Der oder die Angerufene kann nicht beurteilen was richtig ist - so ein Telefonat hilft in der Praxis nicht weiter. Wenn Sie telefonieren wollen, dann bitte mit der Kasse um die zum Einlenken zu bewegen.
Schoenschiefam 29.03.2020 | 00:32
Die KK möchte nicht, dass Sie zum eh schon gestellten Antrag auf Feststellung einer EM zusätzlich einen Antrag auf Reha stellen. Sie haben die KK über Ihren EM Antrag informiert. Theoretisch könnten Sie diesen jeder Zeit einfach zurückziehen. Um das zu verhindern kommt die Aufforderung, da hiermit etwas in Gang gesetzt wird, wobei am Ende die Entscheidungsgewalt über den Antrag nicht mehr bei Ihnen liegt. Sie teilen der KK einfach nochmals mit, dass Sie der Aufforderung durch Stellung eines Rentenantrags am ... nachgekommen sind und fügen die Eingangsbestätigung der DRV in Kopie bei. Das kommt dann bei der KK zu den Akten und Sie hören idR nie wieder was von denen, bis das Krankengeld ausläuft oder der Bescheid der DRV eintrudelt. Ich habe noch nie erlebt, dass eine KK trotz gestellten Rentenantrag auf einen zusätzlichen Rehaantrag besteht, idR wird die Aufforderung durch den Rentenantrag als erfüllt angesehen.
Tamaraam 29.03.2020 | 13:29
Danke nochmals. Jetzt habe ich nur mehrere Meinungen und bin nicht wirklich schlauer. Trotzdem Danke und an alle viel Gesundheit
Tamaraam 29.03.2020 | 13:29
Danke nochmals. Jetzt habe ich nur mehrere Meinungen und bin nicht wirklich schlauer. Trotzdem Danke und an alle viel Gesundheit
Tamaraam 29.03.2020 | 13:29
Danke nochmals. Jetzt habe ich nur mehrere Meinungen und bin nicht wirklich schlauer. Trotzdem Danke und an alle viel Gesundheit
Tamaraam 29.03.2020 | 13:29
Danke nochmals. Jetzt habe ich nur mehrere Meinungen und bin nicht wirklich schlauer. Trotzdem Danke und an alle viel Gesundheit
Pegasusam 30.03.2020 | 08:55
Folgen Sie den Hinweisen von schoenschief!
Daniam 30.03.2020 | 07:11
Rehabilitation findet im Moment und mit Sicherheit auch die nächsten 10 Wochen nicht statt. Rufe einfach die Krankenkasse an und sage ihnen das
W°lfgangam 30.03.2020 | 19:08
Hallo Dani, Tipp: drucken Sie Ihrer KK (welche ist es? /keine möchten in _diesen_ Zeiten schlechte Publicity haben ;-)) diesen Beitrag + Antworten aus und hinterfragen Sie die Position Ihrer KK dazu ...und bitten um schriftliche Beantwortung - allein der dokumentierten Rechtssicherheit wegen und Wahrung Ihrer Rechtsinteressen (evtl. Widerspruch/Klage) gegen eine Entscheidung einer Behörde. Gruß w.
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