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Experten-Antwort

Erwerbsunfähigkeitsrente-Dauerrente-wann?

von lenzi16.11.2011 | 17:10
2631 Ansichten
7 Antworten

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Ich beziehe jetzt schon seit 2001 Rente wegen voller Erwerbsunfähikeit, jetzt habe ich gehört das diese nach dreimal drei Jahren in eine zeitlich unbegrenzte übergeht. Bei mir ist eigentlich keine Besserung mehr möglich, aber keiner kann mir so richtig sagen was stimmt und wenn was ich machen muß.

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Eine Rente wegen Erwerbsminderung, die aufgrund eines Leistungsvermögens von 3 bis unter 6 Stunden (sogenannte Arbeitsmarktrente) gezahlt wird, kann grundsätzlich nur auf Zeit geleistet werden.

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6 Antworten

Manni Kahnam 16.11.2011 | 17:33
Normalerweise spätestens nach 9 Jahren seit EM Rentenbeginn geht die DRV davon aus, daß sich der Gesundheitszustand nicht mehr bessern kann und ändert die befristete EM Rente in eine unbefristete um. Wenden Sie sich doch diesbezüglich telefonisch an ihre DRV, wir können ja nicht wissen, bis wann Ihre EM Rente befristet wurde.
lenziam 16.11.2011 | 17:40
Danke erstmal. Die Rente wurde jetztbis 2014 befristet.
Simone52am 16.11.2011 | 18:44
Hallo! Wenn es sich um eine Arbeitsmarktrente handelt ist diese befristet! MfG
Manni Kahnam 16.11.2011 | 18:21
Hm. Sehr ungewöhnlich, vielleicht äußert sich ja dazu morgen einer der Admins hier. ) Jahre sind doch "Gesetz".
zeldaam 16.11.2011 | 18:44
Hallo lenzi, eine Befristung von max. 3 mal 3 Jahren (= max. 9 Jahre) erfolgt nur, wenn Sie die Rente wegen voller Erwerbsminderung unabhängig von der Arbeitsmarktlage erhalten würden, d.h. Ihre Leistungsfähigkeit mit nur noch weniger als 3 Stunden am Tag auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eingeschätzt wurde. Ich vermute, dass Ihr Leistungsvermögen von der Rentenversicherung aber mit 3 bis unter 6 Stunden am Tag eingeschätzt wurde. In diesem Fall gelten Sie als teilweise erwerbsgemindert und würden rein medizinisch betrachtet nur eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten. Da für Sie jedoch kein entsprechender Teilzeitarbeitsplatz zur Verfügung steht um dieses Restleistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden auch verwerten zu können, gilt der Teilzeitarbeitsmarkt verschlossen. Ich vermutete daher, dass Sie somit eine Rente wegen voller Erwerbsminderung aufgrund des verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes erhalten. Somit ist Ihre Rente von der jeweiligen Arbeitsmarktlage abhängig. Derartige Renten sind jedoch immer befristet zu leisten, auch über den Zeitraum von 9 Jahren hinaus. Zum Nachlesen: § 102 Absatz 2 SGB VI: www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__102.html MfG zelda
Manni Kahnam 17.11.2011 | 07:11
Richtig. Arbeitsmarktrente. Was anderes kann es nicht sein. Habe idiese Möglichkeit völlig ausser Acht gelassen. Sorry.
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