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Erwerbsunfähigkeitsrente entzogen

von Netti30.01.2008 | 12:53
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11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, Wir liegen im Widerspruchsverfahren mit der Rentenstelle, da Sie meinen Mann nach 6 Jahren die EU-Rente entzogen haben. Arbeitslosengeld 1 erhält er nicht, da er nicht vermittelt werden kann lt. Geschäftstellenleiterin der Agentur für Arbeit.(kein Versuch über einen Amtsarzt der Einschätzen kann wieviel Stunden mein Mann arbeiten könnte) Hartz IV Stelle (er wird dort nur verwaltet)haben wir gerade durch und nach 3 Monaten das erste Geld bekommen. Nun bekommen wir ein Zahlungsstopp von der hartz IV Stelle weil die Rente bis zur Entscheidung weitergezahlt wird. Ist das Rechtens? Egal wie die Sache ausgeht, ich muß eja entweder das Rentengeld oder das Hartz IV Geld zurückzahlen, aber wovon wenn ich kein Geld mehr bekomme? Hat einer Erfahrung? Gruß Netti

11 Antworten

uweam 30.01.2008 | 13:15
Wenn, wie Sie schreiben, ALG2 - Zahlungen gestoppt wurde weil noch Rente gezahlt wird, ist dies ja vollkommen richtig. Wenn nun die Rente wirklich zurückgezahlt werden muss, wäre dann diese Entscheidung von falschen Voraussetzungen, dem Bezug einer Rente, ausgegangen. Mit einem Antrag auf Überprüfung (§44) können Sie dann den Bescheid zur Zahlungseinstellung ALG2 derart überprüfen lassen, dass die sich als Falsch erwiesene Annahme des Rentenbezuges korrigiert wird: Folge Sie erhalten das ALG2 nachgezahlt.
Egbertam 30.01.2008 | 13:19
Hallo Netti. Wenn bei ihrem Mann die Gründe, die zur Rente geführt weiterhin vorliegen, bekommt er seine Rente auch weiter. Ist hinsichtlich des Gesundheitszustandes eine wesentliche Besserung eingetreten ? Wenn dies der Fall ist, wird er aller Vorausicht nach wieder arbeitsfähig sein. Sie müssten näher beschreiben, welche Fakten zum Entzug der Rente geführt haben.
uweam 30.01.2008 | 13:33
Das was ich zu ALG2 ausgeführt habe, gilt auch für ALG1: Si müssten unbedingt einen Ablehnungsbescheid haben! Wenn die Rente entzogen wurde, liegt laut DRV ja Erwerbsfähigkeit vor. Wenn das Arbeitsamt die s nun verneint, müssten dort eigene Ermittlungen (med.Dienst des AA) geführt werden. Stellet man dortz Erwerbsunfähigkeit fest, müssten die beiden Behörden sich einigen..... Auf jeden Fall aber greift, solange die EU nicht entschieden ist, §125 SGB3. Solange die Rente aber gezahlt wird dienen Anträge auf ALG1 mit Verweis auf die Nahtlosigkeitsregelung nur der Absicherung des Falles einer Rentenrückforderung. Leider gibt es Fälle, wo trotz Verschlechterung des Gesundheitszustandes wegen anderer Einschätzung durch den med. Dienst der DRV eine weiterer Rentenbezug verweigert wird.
Egbertam 30.01.2008 | 14:20
Hallo Uwe, wenn die EU-Rente entzogen wurde, lag vermutlich eine unbefristet gewährte Rente vor. Es ist absolut selten, dass bei unverändertem Gesundheitszustand eine unbefristete Rente entzogen wird. Wir sollten die Antwort von Netti abwarten um die Gründe für den Rentenentzug zu erfahren.
?-?am 30.01.2008 | 16:19
........bestimmt zuviel nebenbei gearbeitet !
Nettiam 31.01.2008 | 14:17
Hallo, Danke für Eure Info. Es lag eine unbefristete Rente vor.(Diabetiker 4 X Spritzen, chronische Bauchspeicheldrüse bzw. Leber angegriffen und Funktionsbeeinträchtigung der Wirbelsäule, Augen geläsert beidseitig und (tägliche Durchfälle) Mein Mann wurde schon von 2 Gutachtern in diesen 6 Jahren untersucht und bekam seine Rente weiter. Nun hat Ihn eine Gutachterin Ende 2006 als arbeitsfähig (vollschichtig ) ohne unseres Wissens geschrieben, dann wurde eine Kur( auch ohne unseres Wissen ) beantragt, da angeblich der Gesundheitszustand sich wesendlich gebessert hat was nicht stimmt. Bei der Kur am ersten Aufnahmetag stand er einen Orthopäden gegenüber, der Ihn gleich anmachte, na Gedanken darüber gemacht was wir arbeiten wollen? Es wurde nur lt. Statistik ein Häckchen auf der Liste gemacht und nicht den Kranken zugute. Er zog die Kur durch ohne wenn und aber, brauchte danach bald 6 Wochen um sich zu erholen. Wo ist hier die Gerechtigkeit? Traurig ,die Kranken bleiben immer auf der Strecke. Netti
Nettiam 31.01.2008 | 15:01
Hallo Egbert, Danke für die Info. Wir versuchen es erst einmal nachdem der Widerspruch vielleicht abgelehnt wird mit einer kostenlose Klage beim Sozialgericht.Dann sehen wir weiter. Mein Mann ist nicht so stark wie ich, ich muß es leider sein haben zusätzlich zu Hause eine zu 100% geistig behinderte Tochter da mußte ich auch oft kämpfen Pflegegeld usw. Danke! Netti
Egbertam 31.01.2008 | 14:46
Hallo Netti, Sie sollten unbedingt die Hilfe eines Fachanwaltes für Sozialrecht oder eines Verbandes (VdK, Sozialverband, etc.) in Anspruch nehmen. Ihren Schilderungen entnehme ich, dass Sie einer Auseinandersetzung mit den Behörden "nicht gewachsen" sind. Ich wiederhole mich: Wenn die Erkrankungen, die zur Rente geführt haben weiterhin vorliegen, ihr Mann sich nach wie in kontinuierlicher ärztlicher Behandlung befindet und er neben seiner Rente nicht über die bestehenden Hinzuverdienstgrenzen hinaus Lohn bezogen hat, besteht überhaupt kein Anlass, ihrem Mann die Rente zu entziehen ! Aber ich denke aus der jetzigen Situation kommen Sie alleine nicht heraus !
Rosannaam 31.01.2008 | 16:22
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil! Oder haben Sie vielleicht etwas von einer Beschäftigung gelesen??? Dass manche immer so unqualifizierte Kommentare abgeben müssen...
Carlam 01.02.2008 | 07:33
Nur Mut " Netti" möge Ihnen die Kraft , Ihre Gesundheit und Ihre Liebe zu Ihren Angehörigen immer Stark sein . Von meinen Verstand her haben Sie die höchste Auszeichung der BR Deutschland verdient . Mögen die Ungeister der DRV ein Einsehen haben mit der Rente . Mfg Carl
Egbertam 01.02.2008 | 10:50
Hallo Netti, prima, dass Sie nicht aufgeben wollen. Aber denken Sie bitte daran: Versuchen Sie es nicht alleine! In einem solchen Verfahren kann man vieles falsch machen. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.
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