Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin seit einer im Juli 2018 als Höhepunkt eines Mobbings erhaltenen Kündigung erwerbsunfähig.
Im August dieses Jahres erhielt ich infolge eines gerichtlichen Vergleichs eine Gehaltsnachzahlung für die Zeit nach der Kündigung, also für über 3 Jahre.
Erst jetzt habe ich Erwerbsunfähigkeitsrente beantragt.
Ich würde gerne wissen, wie wegen der mehr als 3 Jahre nach Eintritt der Berufsunfähigkeit im August dieses Jahres erhaltenen Gehaltsnachzahlung die Erwerbsunfähigkeitsrente berechnet wird.
Wird z. B. die Rente und die Zurechnung zum Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit berechnet unabhängig der Gehaltsnachzahlung und besteht in diesem Fall ein eigenständiger Rentenanspruch hinsichtlich der Rentenversicherungsabgaben, die ich wegen der Gehaltsnachzahlung entrichtete?
Oder werden die für die Gehaltsnachzahlung entrichteten Rentenversicherungsabgaben den vor Eintritt des Leistungsfalls entrichteten Versorgungsabgaben zugerechnet und die Rente und die Zurechnung zum Zeitpunkt des Ende des Zeitraums, für den ich die Gehaltsnachzahlung erhielt, berechnet?
Vielen Dank.