Durch Eheschließung bleibt eine selbst erworbene (volle Erwerbsunfähigkeits-)Rente unangetastet. Grundsätzlich betrifft dies auch eine bestehende Kranken- und Pflegeversicherung; eine Rückfrage bei Ihrer Krankenkasse bringt hier letzte Sicherheit. Regelmäßig ändern sich aber Familienname, Anschrift oder Bankverbindung.
Bitte zeigen Sie eine solche Änderung insbesondere durch Vorlage der Heiratsurkunde und Angabe der Änderungen bei Ihrem Rententräger an.
Durch eine Eheschließung ergäbe sich zumindest ein Vorteil: nach dem Tod eines Ehepartners entsteht ein gegenseitiger Witwen- oder Witwerrentenanspruch, der bei einfachem Zusammenleben nicht entstehen kann.