Der Freibetrag für die volle Gewährung einer Witwen-/Witwerrente beträgt ab 01.07.2011 725,21 €. Von Ihrer Erwerbsminderungsrente (Brutto)werden pauschal 13% bei einem Rentenbeginn vor 2011 oder 14 % bei einem Rentenbeginn nach 2010 abgezogen. Von Ihrem Minijob wird nichts abgezogen, wenn Sie keine Aufstockungsbeiträge zahlen. Sollten Sie auf den vollen Rentenbeitrag aufstocken, sind 40 % abzuziehen. Die Nettobeträge sind dann zu addieren.
Von dem dann errechneten Nettoeinkommen ist der obengenannte Freibetrag abzuziehen und ergibt das anrechenbare Einkommen. Von diesem Betrag werden dann 40 % auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.