Normalerweise wäre der Rentenantrag tatsächlich im Ausland beim türkischen Versicherungsträger (SSK) zu stellen. Dieser führt auf jeden Fall die Begutachtung auch für den deutschen Rentenversicherungsträger durch.
Sie können aber auch unter Beifügung Ihrer Vollmacht und den unter dem Link
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_23882/SharedDocs/de/Navigation/Formulare__Publikationen/Formulare__node.html__nnn=true
erhältlichen Formularen, diese selbst ausfüllen, und z.B. direkt an den deutschen Rentenversicherungsträger senden. Um allerdings unnötige weitere Rückfragen zu vermeiden und zur individuellen Abklärung der Situation Ihres Onkels sollten Sie vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.