Hallo,
ein automatischer Wechsel von einer teilweisen Erwerbsminderungsrente in eine voller Erwerbsminderungsrente erfolgt nicht.
Eine volle Erwerbsminderungsrente wird entweder
aus medizinischen Gründen gezahlt, weil Sie nicht in der Lage sind auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten
oder
aus Gründen eines verschlossenen Arbeitsmarktes.
Letzters kommt immer dann zur Anwendung, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit zwischen drei und sechs Stunden täglich liegt, Sie aber keiner (Teilzeit-)Beschäftigung nachgehen.
Da Sie momentan in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, kann die sogenannte Arbeitsmarktrente nicht greifen, unabhängig davon, ob Sie derzeit AU sind, sich im EFZ oder im KG befinde
n.
Wenn Sie also krank werden und eine Rente wegen teilweiser Erwerbsmidnerung beziehen, steht es Ihnen natürlich frei einen Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsmidnerung aus medzinischen Gründen zu beantragen.
Im Übrigen:
Wenn Sie eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (= TEM) beziehen und zeitgleich Krankengeld, wird das dem Krankengeld zu Grunde liegende Arbeitsentgelt bei der TEM angerechnet, sofern das Krankengeld auf einer Arbeitsunfähigkeit beruht, welche nach dem Beginn der Rente eingetreten ist.
Ob es dann auch zu einer Kürzung der TEM kommt, wäre wieder eine andere (einzelfallbezogene) Frage.
--> § 96a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__96a.html