Die Witwenrente der Zusatzversorgungskasse wird Ihnen auf jeden Fall nicht von der Witwenrente abgezogen.
Für die EU-Zusatzversorgung kommt es darauf an, welches Recht für Sie maßgebend ist. Haben Sie vor dem 01.01.2002 geheiratet und sind Sie oder Ihr verstorbener Ehemann vor dem 02.01.1962 geboren, dann kommt es auch hier nicht zur Anrechnung. Andernfalls würde zwar die Anrechnung geprüft, aber wenn ich richtig gerechnet habe, ist der Freibetrag knapp eingehalten.