Hallo DiploRe,
inhaltlich sind die Informationen aus den alten Unterlagen richtig _gewesen_. Allerdings erhält sie inzwischen infolge von Rechtsänderungen eine Erwerbsminderungsrente, die bis zu ihrer Regelaltersgrenze 65 +11 gezahlt wird und dann in Regelaltersrente 'umzuwandeln' wäre.
Macht Ihre Frau bis dahin nichts, wird sie etwa 3-4 Monate vor Erreichen der Regelaltersgrenze Post von der DRV erhalten, die darauf aufmerksam macht, das die aktuelle EM-Rente einzustellen und als Regelaltersrente weiterzuzahlen ist. Dazu ist lediglich ein wirklich schmaler Fragebogen auszufüllen/zurückzusenden ...kann dann auch bei der örtlichen DRV-Beratungsstelle oder grundsätzlich in jedem Rathaus vor Ort erledigt werden.
Macht sie wirklich gar nichts bis/nach Erreichen der Regelaltersgrenze/ignoriert das Informationsschreiben, wird die Rente von Amtswegen in Regelaltersrente 'umgewandelt' + neu berechnet - was grundsätzlich nicht zu einer höheren Rente führt, kleiner wird sie aber auch nicht.
Gruß
w.