Erwerbsunfähigkeitsrente Übergang

von
DiploRe

Hallo,

meine Frau ist im März 1957 geboren und bezieht seit 1.1.1996 Erwerbsunfähigkeitsrente. In ihren Unterlagen steht, dass diese Rente bis zum 65. Lebensjahr gezahlt wird. Sollte sie dann einige Monate vor ihrem 65. Geburtstag die Regelaltersrente beantragen?

Danke!

von
W°lfgang

Hallo DiploRe,

inhaltlich sind die Informationen aus den alten Unterlagen richtig _gewesen_. Allerdings erhält sie inzwischen infolge von Rechtsänderungen eine Erwerbsminderungsrente, die bis zu ihrer Regelaltersgrenze 65 +11 gezahlt wird und dann in Regelaltersrente 'umzuwandeln' wäre.

Macht Ihre Frau bis dahin nichts, wird sie etwa 3-4 Monate vor Erreichen der Regelaltersgrenze Post von der DRV erhalten, die darauf aufmerksam macht, das die aktuelle EM-Rente einzustellen und als Regelaltersrente weiterzuzahlen ist. Dazu ist lediglich ein wirklich schmaler Fragebogen auszufüllen/zurückzusenden ...kann dann auch bei der örtlichen DRV-Beratungsstelle oder grundsätzlich in jedem Rathaus vor Ort erledigt werden.

Macht sie wirklich gar nichts bis/nach Erreichen der Regelaltersgrenze/ignoriert das Informationsschreiben, wird die Rente von Amtswegen in Regelaltersrente 'umgewandelt' + neu berechnet - was grundsätzlich nicht zu einer höheren Rente führt, kleiner wird sie aber auch nicht.

Gruß
w.

Experten-Antwort

Hallo DiploRe,

wir können uns der Antwort von W°lfgang anschließen.

von
DiploRe

Danke für die ausführliche Antwort! Ohne jetzt sämtliche Unterlagen meiner Frau durchzusehen, müsste/wurde ihre Erwerbsunfähigkeitsrente um die 11 weiteren Monate automatisch angepasst?

Danke!

von
W°lfgang

Zitiert von: DiploRe
müsste/wurde ihre Erwerbsunfähigkeitsrente um die 11 weiteren Monate automatisch angepasst?

Hallo DiploRe,

Nein.

Für die schon laufenden EU-Rente hat Sie bereits eine Zurechnungzeit bis 55+ erhalten. Sofern _danach_ noch weitere/neue Versicherungszeiten entstanden sein sollten, würden diese ggf. in die weitere Rentenberechnung einfließen können.

Allein die angehobene Regelaltersgrenze führt nicht zu einem Mehrwert bei der 'Umwandlung' der Rente in Altersrente - nur weil diese Altersrente jetzt erst 11 Monate später möglich ist.

Gruß
w.

von
Mal nachdenken

Zitiert von: DiploRe
Danke für die ausführliche Antwort! Ohne jetzt sämtliche Unterlagen meiner Frau durchzusehen, müsste/wurde ihre Erwerbsunfähigkeitsrente um die 11 weiteren Monate automatisch angepasst?

Danke!

Ja. Die Erwerbsminderungsrente wird bis 65+11 gezahlt und dann umgewandelt. Ihre Frau müsste hierüber eigentlich einen Bescheid bekommen haben.

Interessante Themen

Altersvorsorge 

Berufsunfähigkeit absichern: Es geht auch günstiger

Eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit (BU) ist wichtig, aber oft teuer. Fünf Tipps, wie Sie die Kosten sinnvoll im Rahmen halten.

Altersvorsorge 

Versicherungen optimieren in 7 Schritten

Jeder Bürger hat im Durchschnitt sechs private Versicherungen. Doch oft sind die Verträge nicht mehr zeitgemäß.

Soziales 

Rentenfreibetrag bei Wohngeld oder Grundsicherung nutzen

Viele Menschen mit kleinen Renten haben Anspruch auf einen Freibetrag, ohne davon zu wissen. Was genau der Freibetrag bringt und wie Sie ihn nutzen.

Altersvorsorge 

Lebensversicherung: Was ist meine Police wert?

Wer seine Lebensversicherung vorzeitig kündigt, erhält den Rückkaufswert ausgezahlt. Doch was ist der Rückkaufswert und wie kommt er zustande?

Altersvorsorge 

Berufsunfähigkeit: Mit Teilzeit im Nachteil?

Private BU-Versicherungen zahlen bei einem Grad der Berufsunfähigkeit von 50 Prozent. Was heißt das für Teilzeitkräfte?