Es gibt keine gesetzliche Regelung, die einer(m) Bezieher(in) einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit verbietet, eine Eigentumswohnung zu kaufen.
Vermögen und Vermögenseinkommen (z. B. Zinseinkünfte) werden auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nicht angerechnet.