Darf ein Mensch der Rente wegen Erwerbsunfähigkeit bezieht eine Eigentumswohung kaufen? - Wenn ja, in welchem Gesetzt ist dies niedergeschrieben?
- Oder wo finde ich nähere Informationen zu diesem Thema?
- Und wie viel Sparkapital darf ein Mensch haben, der diese Rente bezieht, haben?
26.01.2010, 13:57
Experten-Antwort
Es gibt keine gesetzliche Regelung, die einer(m) Bezieher(in) einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit verbietet, eine Eigentumswohnung zu kaufen. Vermögen und Vermögenseinkommen (z. B. Zinseinkünfte) werden auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nicht angerechnet.
26.01.2010, 14:02
von
Bravo
Eine ETW darf in Ihrem Fall gekauft werden.
Dies steht in § 1 Abs. 3 ETW-KRG (Eigentumswohnung-Kaufrechtsgesetz)
26.01.2010, 15:42
von
Manuela
Hallo, das Sparvermögen eines Empfängers einer Erwerbsminderungsrente interessiert kein Mensch. Weiterhin kann er damit machen, was er will, z.B. verschenken oder eine Eigentumswohnung kaufen oder in einer Lotterie verspielen. Wäre ja noch schöner!