Hallo Hustinette,
dem Beitrag von „Claire Grube“ kann ich zustimmen. Ergänzen möchte ich lediglich, dass Sie sich auch mit der Künstlersozialkasse in Verbindung setzen sollten, da aufgrund einer selbständigen Tätigkeit als Künstler auch Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung eintreten kann.