Dem Beitrag von KSC kann ich nicht ganz zustimmen. Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehle ich Ihnen doch eine schriftliche Anfrage an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger. Wenn das so erlaubt wird, dann haben Sie auch was schriftliches vorliegen. Viel Erfolg für Ihre schulische Ausbildung !