Bei dem von Ihnen dargestellten Sachverhalt ist es der beste Weg, wenn Sie sich mit Ihrem Vorhaben an die für Sie und Ihre Frau zuständigen Sachbearbeitung wenden.
Bei einer EU-Rente sowie bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung kommt es nicht immer allein auf den Rahmen des Hinzuverdienstes an, sondern es kann bei diesen Renten auch die Art und der Umfang der Tätigkeit (ggf. trotz eingehaltener Hinzuverdienstgrenzen) eine Rolle spielen und rentenschädlich sein, da Sie und Ihre Frau aus rentenrechtlicher Sicht unabhängig vom Hinzuverdienst in einem nur sehr begrenzten Rahmen tätig sein können.