Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Erwerbsunfähigkeitsrente und Studium

von Biene04.10.2011 | 13:11
3204 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo! Ich bi 35 Jahre alt und leide schon seit 10 Jahren an einer Angststörung und Depressionen. Trotz jahrelanger Behandlung und Rehas wurde es nicht besser. Nun bin ich schon seit Monaten krankgeschrieben, weil ich nicht mehr arbeiten kann und mein Arzt hat mir geraten, Erwerbsunfähigkeitsrente zu beantragen. Meine Frage ist nun: Ich würde trotz allem gerne studieren. Ist es möglich Erwerbsunfähigkeitsrente zu beantragen oder zu bekommen und zu studieren? Grüße Biene

8 Antworten

Schadeam 04.10.2011 | 13:24
Es gibt für einen EM Rentner kein Verbot nebenbei zu studieren und es besteht für einen Rentner auch keine Verpflichtung anzugeben, dass er ein Studieum aufgenommen hat. Aber: Wer "ernsthaft" studiert, also versucht sein Studium in "einigermaßen vernünftiger Zeit" duchzuziehen, dürfte wohl kaum erwerbsgemindert sein, der könnte wohl genauso gut leichte Büroarbeiten erledigen......
-am 04.10.2011 | 14:17
Ich kann mich der Aussage von "Schade" nur anschließen. Mir wäre auch nicht bekannt das ein Studium neben einer EM Rente nicht zulässig wäre. Sie können die tägliche und wöchentliche Belastung ja steuern indem Sie zu Vorlesungen gehen oder fernbleiben und notfalls über die Regelstudienzeit hinaus für den Abschluß des Studiums benötigen.
Bieneam 04.10.2011 | 14:55
Danke für die schnellen Antworten. Das ist ja am Studium gut,das ich mein Pesum einteilen kann. Bei mir würde wenn, eh nur ein Fernstudium an der Uni hagen in Frage kommen, weil ich eine Präsens Uni aufgrund meiner Angst und Panikattacken nicht besuchen kann. Im Fernstudium kann ich alles von zu hause aus machen. Gruß Biene
detlefsenam 04.10.2011 | 15:07
Zitat von Biene anzeigen
Und was ist der Sinn dieses Studiums ?? Reine Beschäftigungstherapie oder woillen Sie dann nach dem Studium wieder arbeiten und damit auf die EM-rente verzichten ?? Anders wäre mir eine Studium in der Zeit der Berentung nicht erklärbar. Nur um sich zu beschäftigen gibt es doch andere Möglichkeiten wie z.b. den 400 Euro Job. Da kommt dann wenigstens finanziell noch was bei rum. Beim Studium ja eher nicht. Das kostet doch nur.
-am 04.10.2011 | 15:13
Ich finde es durchaus begrüssenswert wenn eine junge Versicherte mit 35 Jahren trotz depressiver Erkrankung positiv in die Zukunft schaut und versucht aus einer möglichen Berentung wieder raus zu kommen. Außerdem gibt es auch viele ältere Menschen die noch ein Studium anfangen, einfach weil Sie sich weiterbilden wollen. Insofern kann ich den Einwand von User"detlefsen" nicht nachvollziehen.
Beatrice Kernchenam 04.10.2011 | 15:14
Seien Sie aber vorsichtig. Wenn Sie nur eine befristete EM-Rente bekommen ( was ja meistens der Fall ist ) und Sie später dann einen Verlängerungsantrag stellen und womöglich dann zum Gutachter deswegen müssten , kommen Sie womöglich schwer in Erklärungsnot. Aus der Tatsache das Sie dann studieren ( Fernstudium hin oder her ) könnte der Gutachter entsprechende Schlüsse hinsichtlich ihrer dann aktuellen Erwerbsfähigkeit ziehen und unter Umständen dann keine weitere Verlängerung der Rente mehr befürworten. Also obwohl grundsätzlich ein Studium während der Berentung zwar erlaubt ist, könnte sich dies im Fall der Fälle sehr wohl negativ auf die weitere Berentung dann auswirken. Sie wären wahrlich nicht die erste der man daraus einen Strick dreht...
Schwarzwälderam 04.10.2011 | 15:26
Das ist doch Unsinn. Warum sollte eine Studium (zudem noch ein Fernstudium) Einfluss auf eine Weitergewährung haben??? Höchstens im Hinblick auf eine bessere Qualifizierung und somit bessere Verweisbarkeit. Und genau das will die Userin ja wahrscheinlich auch erreichen.
Bieneam 04.10.2011 | 15:46
Den Sinn eines Studiums sehe ich darin, das ich mich trotz allem gerne weiterbilden möchte und die Hoffnung habe, vielleicht ja doch irgendwann wieder arbeiten zu können und dann noch besser Qualifiziert zu sein. Und Bildung schadet ja auch nicht. Ein 400 Euro Job bring mir nichts und den könnte ich im moment auch nicht machen, weil ich durch meine Krankheit eine Behinderung habe und nicht alleine von zu hause weg kann.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026