Hallo,
ich gehe aufgrund Ihrer Schilderung davon aus, dass Ihre Ehefrau 1953 geboren wurde, derzeit eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit bezieht und nun einen Antrag auf Umwandlung in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen gestellt hat.
Wenn die bisherige Rente unbefristet war, wird diese bis zur Regelaltersgrenze weitergezahlt. Anschließend besteht Anspruch auf die Regelaltersrente.
Die Umwandlung in eine vorzeitige Altersrente ist z.B. sinnvoll, wenn die Altersrente höher ist als die bisherige Eu-Rente. Da auf die alte Rente ein Besitzschutz besteht, kann die neue Rente nicht niedriger werden. In der Regel wird – wenn weitere Versicherungszeiten nicht zurückgelegt worden sind – die Rente in der gleichen Höhe wie bisher weitergezahlt. Diese Altersrente ist dann endgültig.
Ich gehe davon aus, dass in der Auskunft- und Beratungsstelle, in der der Antrag aufgenommen worden ist, geprüft wurde, ob Sie auch die besonderen Voraussetzungen für die vorzeitige Altersrente (z.B. Vorliegen einer Schwerbehinderung) erfüllen. Sie sollten jedoch noch nicht zu bald mit einem Bescheid hierüber rechnen, weil so früh im voraus eine Rente noch nicht berechnet werden kann.