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Experten-Antwort

Erwerbsunfähigkeitsrente und Versorgungsausgleich

von Marilena11.08.2012 | 20:10
2912 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, ich hab da mal ne Frage. Wenn der Ex-Ehegatte in der Ehe nie gearbeitet hat und die Frau Erwerbsunfähigkeitsrente bezogen hat. Muss die Frau dann nach der Scheidung schon in der EU-Rente Versorgungsausgleich an den Ex-Ehegatten zahlen, oder erst ab der normalen Altersrente? Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Marilena,

eine Entscheidung über den Versorgungsausgleich wirkt sich bei laufendem Rentenbezug ab dem Folgemonat der Rechtskraft der Entscheidung des Familiengerichtes aus.

Das bisher geltende Rentnerprvileg wurde durch die Neuregelungen zum Versorgungsausgleich abgeschafft.

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4 Antworten

Hanniam 11.08.2012 | 23:29
Hat die Frau während der ganzen Ehezeit Rente bezogen, oder wie war das?
Marilenaam 11.08.2012 | 23:34
Sie hat 1998 geheiratet und 2000 erst Rente bezogen.
Theodoram 12.08.2012 | 11:34
Die Erwerbsminderungsrente ist zu gering. Die zahlen maximal 700 Euro. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist da unbedingt notwendig. http://www.deutsche-berufsunfaehigkeitsversicherung.de/
Schadeam 12.08.2012 | 12:29
Wenn der Versorgungsausgleich zu einer Rentenminderung führt, wirkt sich diese aus sobald das Scheidungsurteil rechtskräftig wird. Das frühere Rentnerprivileg, nämlich dass sich die Rente erst mindert wenn der Begünstigte auch in Rente geht, gehört der Geschichte an. Da haben sich inzwischen die Gesetze geändert.
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