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Erwerbsunfähigkeitsrente wegen Taubheit?

von hanna27.10.2010 | 13:23
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, bin Jahrgang 66 und seit ca. 15 Jahren schwerhörig, seit ca. 5 Jahren an taubheit grenzend. seit ca. 1 Jahr kann ich selbst mit technisch sehr hochwertigen Hörgeräten nur noch schwer verstehen, Telefonieren ist gar nicht mehr möglich. Vor meiner Behinderung hab ich eine kaufmännische Ausbildung gemacht und ein Studium der Dipl.Soz.Pädagogik erfolgreich abgeschlossen. Bin nach einer Kur vor 6 Jahren nur noch in Teilzeit als Buchhalterin tätig. Mehr schaffe ich nicht mehr. Durch die massive Verschlechterung meines Hörvermögens kann ich in meinem Beruf nicht mehr in der notwendigen Weise kommunizieren, was meine Beschäftigung sehr einschränkt. Gibt es für mich eine Möglichkeit Rente wegen Erwerbsminderung zu bekommen? Gruss hanna

3 Antworten

-am 27.10.2010 | 13:58
Hallo hanna, ob Sie einen Rentenanspruch wegen Erwerbsminderung haben, kann nur im Rahmen eines Antragsverfahrens entschieden werden. Vom ärztlichen Sachverständigen ist zu entscheiden, ob die Erwerbsfähigkeit eingeschränkt ist. Des weiteren ist zu prüfen, ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für diese Rentenart erfüllt sind.
Aussichtslosam 28.10.2010 | 12:25
Ich denke, dass alleine die Taubheit nicht ausreicht um eine EM-Rente zu bekommen. Was sollen dann die 80.000 Gehörlosen, die von Geburt an taub sind, dazu sagen?
Spätertaubteram 28.10.2010 | 16:31
Wer taub geboren wird, wächst in dieser lautlosen Welt auf. Jemand der hörend geboren wurde und im laufe des Lebens ertaubt, hat es viel schwerer mit dieser neuen Situation zurecht zu kommen. Viele fallen in ein bodenloses Loch, aus dem sie nie wieder raus kommen. Spätertaubter
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