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Experten-Antwort

Erwerbsunfaehig/Schwerbehindert in den USA

von Achim C.31.03.2012 | 00:41
1838 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Im Februar wurde ich mit Pankreaskrebs diagnostiziert. Ich lebe und arbeite seit 14 Jahren ind den USA und habe 24 Versicherungsjahre in Deutschland. In den USA werde ich als schwerbehindert und erwerbsunfaehig eingestuft. Ein Rentenantrag mit Social Security koennte sofort gestellt werden. Habe ich einen gleichen Anspruch auf Rentenzahlung aus Deutschland unter den geschilderten Umstaenden ? Ich bin 54 Jahre alt.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Der in den USA gestellte Rentenantrag führt dazu, dass in beiden Staaten geprüft wird, ob Sie die Voraussetzungen für eine Rente erfüllen. Es genügt daher ein Antrag. Vergessen Sie also bitte nicht, in Ihrem Antrag alle Zeiten anzugeben, also auch die Versicherungszeiten im jeweils anderen Staat, sonst kann das Antragsdatum im anderen Vertragsstaat nicht berücksichtigt werden.

Als Datum der Antragstellung gilt jeweils der Eingang des Antrags beim deutschen oder amerikanischen Rentenversicherungsträger.

Damit wir Ihnen Ihre Rente pünktlich zahlen können, müssen Sie Ihren Antrag rechtzeitig stellen, damit Ihnen keine Ansprüche verloren gehen. Da Sie in den USA wohnen, können Sie Ihren Rentenantrag bei der SSA stellen oder sich direkt an den deutschen Rentenversicherungsträger wenden.

Das Abkommen wirkt sich sowohl auf Ihre deutsche als auch auf Ihre amerikanische Rente aus. So können zum Beispiel für eine Rente aus der deutschen Rentenversicherung Ihre amerikanischen Versicherungszeiten mitgezählt und die Voraussetzungen damit erfüllt werden.

Das führt jedoch nicht zu einer Gesamtrente, die Ihnen dann nur einer der beiden Abkommensstaaten zahlen muss.

Beim Rentenantrag prüfen beide Staaten getrennt voneinander, ob für Sie nach den jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften ein Rentenanspruch besteht. Dabei werden bei Bedarf auch die Versicherungszeiten im anderen Staat berücksichtigt. In die getrennte Rentenberechnung der einzelnen Abkommensstaaten fließen nur die jeweiligen inländischen Beiträge ein. Das heißt, Ihre deutsche Rente wird allein aus deutschen Versicherungszeiten berechnet. Die amerikanische Rente hängt ausschließlich von Ihren amerikanischen Beitragszeiten ab.

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Internetseite (www.deutsche-rentenversicherung.de). Über die Anspruchsvoraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente aus Deutschland und Informationen zum deutsch-amerikanischen Sozialversicherungsabkommen informiert die Broschüre "Arbeiten in Deutschland und in den USA".

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

2 Antworten

-_-am 31.03.2012 | 01:04
Hier finden Sie die Rentenversicherungsträger, die als Ansprechpartner für alle Fragen zur Rentenversicherung im Zusammenhang mit den USA zur Verfügung stehen. Deutsche Rentenversicherung Nord Standort Hamburg Friedrich-Ebert-Damm 245 22159 Hamburg Telefon 040 5300-0 Telefax 040 5300-2999 http://www.deutsche-rentenversicherung-nord.de/ Sofern Beiträge zu diesem Versicherungsträger gezahlt worden sind: Deutsche Rentenversicherung Bund Ruhrstraße 2 10709 Berlin Telefon 030 865-1 Telefax 030 865-27240 http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Hauptverwaltung Pieperstraße 14-28 44789 Bochum Telefon 0234 304-0 Telefax 0234 304-53050 http://www.kbs.de
W*lfgangam 31.03.2012 | 12:53
Hallo Achim C. normalerweise wird bei Antrag im Ausland auch das deutsche Rentenverfahren automatisch mit eingeleitet, der US-Versicherungsträger müsste den deutschen Versicherungsträger darüber informiert haben - vorausgesetzt, Sie haben im dortigen Antrag die dtsch. Versicherungszeiten mit angegeben. Wie lange ist der Antrag dort her? Obwohl ich keine Erkenntnisse habe, wie lange es braucht, bis Sie aus Deutschland von der hiesigen Rentenversicherung angeschrieben werden, würde ich eine Frist von vielleicht 2 Monaten abwarten - dann da nachfragen, wie von -_- vorgeschlagen. Gruß w.
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