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Erwerbsunfähigskeitsrente mit 56 möglich?

von gaffelzappes18.10.2008 | 14:30
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich, 56 Jahre alt, männlich, bin nach 10tägigem Krankenhausaufenthalt seit gestern abend aus dem Krankenhaus entlassen. Ich wurde als Notfall eingeliefert und wie man mir sagte, hatte ich einen Herzinfarkt vor Wochen alleine ausgelebt. Mir ist der Zeitpunkt bekannt, es ging mir damals sehr schlecht, auf ärztliche Hilfe hatte ich damals dummerweise verzichtet. Bei der Erstdiagnose wurde eine koronare 2-Gefäßerkrankung mit chronischem, totalem Verschluß der RCA festgestellt. Nun muss ich demnächst zum erneuten Rekanalisationsversuch der RCA und ggf.Intervention im Bereich des Ramus diagonalis 1, wieder in die Stationäre Behandlung. Ich habe einen 410 Euro Job, bekomme netto 340,00 Euro und wenn die Lohnfortzahlung wegfällt, wird es zum Sterben selbst zu wenig sein was übrig bleibt. Ich lebe nur deshalb halbwegs Menschenwürdig, weil meine Lebensgefährtin selbst eine Witwen- und Erwerbsunfähigkeitsrente bezieht. Ich befürchte das ich meinen 410 euro-Job verlieren werde und Arbeitslosengeld 1 wird mich dann auch nicht wirklich retten. Laut dem behandelnden Arzt im Krankenhaus werde ich künftig keine Belastung mehr verkraften, also Aussicht auf Arbeit gleich Null. Kann ich Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen und wie muß ich nun weiter verfahren?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Tja, Spannung gibt's hier wieder bei weiteren Fragen zum Verfahren oder Bescheid. Zögern Sie nicht!

Viel Erfolg.

2 Antworten

Schadeam 18.10.2008 | 15:36
einen Antrag können Sie immer stellen! Wenden Sie sich an Ihr Rathaus oder die nächste Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung! Ob Sie aus medizinischer Sicht erwerbsgemindert sind, weiß keiner im Forum, aber das prüft die RV im Rentenverfahren. Von der Beitragsseite benötigen Sie mindestens 5 Beitragsjahre und müssen in den letzten 5 Jahren 3 Jahre pflichtversichert gewesen sein. Ob das vorliegt, weiß hier ebenfalls niemand - ein Blick in die letzte Renteninformation sollte jedoch Klarheit bringen, da steht auch, was Sie erwarten könen. Und wenn Sie nicht wissen wie das mit dem Antrag geht, können Sie doch Ihre Lebensgefährtin fragen: die ist doch EM Rentnerin, also weiß die doch, wie das mit dem Antrag läuft, oder?
gaffelzappesam 18.10.2008 | 16:09
Danke für die Mitteilung. Gerne würde ich meine Frau dazu befragen, doch deren Werdegang kenne ich. Ihre rente wurde mit einem Sozialarbeiter während einer Kur bearbeitet und beantragt. Deshalb geht ihr Fall an meiner Situation vorbei. Habe aber zwischenzeitlich via Internet bei der Rentenversicherungsanstalt hier in Berlin einen Termin für übernächste Woche bekommen. Nochmals Danke und allen ein schönes Wochenende.
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