Hallo,
ich beziehe seit 15 Jahren volle Erwerbsunfähigkeitsrente.
Meine Frage: Zählen Zinsen auch zum Nebeneinkommen und in welcher Höhe darf ich Zinsen beziehen.
Danke für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
osterhase
Hallo,
ich beziehe seit 15 Jahren volle Erwerbsunfähigkeitsrente.
Meine Frage: Zählen Zinsen auch zum Nebeneinkommen und in welcher Höhe darf ich Zinsen beziehen.
Danke für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
osterhase
Zinsen zählen natürlich nicht
als " Nebeneinkommen " bzw. zu dem Hinzuverdienst von 400 Euro bei einer vollen EM-Rente mit dazu.
Sie können unbesorgt soviel Zinsen " kassieren " wie Sie wollen, ohne das dies ihre EM-Rente in irgendeiner Weise tangiert.
Soweit die Zinsen im privaten Bereich erworben werden, werden sie bei der Erwerbsunfähigkeitsrente nach § 96 a SGB VI nicht angerechnet. Schwieriger wäre es, wenn es sich um gewerbliche Zinseinkünfte, zum Beispiel bei geschäftsmäßiger Kreditvergabe, handeln würde. Aber dann wären es ja eh Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit.
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