Hallo Heclawe,
Pflegegeld, das Sie selbst als pflegebedürftige Person erhalten, ist kein anzurechnender Hinzuverdienst bei einer Erwerbsminderungsrente und bleibt bei der Prüfung, ob die geltende Hinzuverdienstgrenze eingehalten wird, unberücksichtigt. Lediglich der Hinzuverdienst aus dem Minijob wird bei der Prüfung, ob die Hinzuverdienstgrenze bei der Erwerbsminderungsrente eingehalten wird, berücksichtigt.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung