Darf jemand, der eine Erwerbsminderungsrente und Pflegegeld 2 bezieht, anrechnungsfrei etwas dazu verdienen, z.B. im Rahmen haushaltsnaher Dienstleitung (Minijob)?
Im Rentenbescheid ist ein Betrag von 450 Euro angegeben.
Ist das Pflegegeld eine Sozialleistung oder zählt es zum Einkommen?
Sowohl EM Rente als auch Pflegegeld (sofern aus einer gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung) sind grundsätzlich Versicherungsleistungen.
Auch wenn das kein Pflegeforum ist und Sie eine sichere Auskunft diesbezüglich bei Ihrer Pflegekasse bekommen, wird ein reiner Minijob nicht auf die EM Rente als Einkommen angerechnet im Sinne von, dass es dort Abzüge gibt und beim Pflegegeld ist es irrelevant wie viel Sie verdienen.
ABER bei beiden kann es durch die Aufnahme einer Tätigkeit zur Überprüfung Ihres Gesundheits- bzw Pflegestatus führen. Setzen Sie sich am besten VOR der Aufnahme mit der DRV bzw Ihrer Pflegekasse in Verbindung und schildern Sie was Sie vor haben.
Hallo Heclawe,
Pflegegeld, das Sie selbst als pflegebedürftige Person erhalten, ist kein anzurechnender Hinzuverdienst bei einer Erwerbsminderungsrente und bleibt bei der Prüfung, ob die geltende Hinzuverdienstgrenze eingehalten wird, unberücksichtigt. Lediglich der Hinzuverdienst aus dem Minijob wird bei der Prüfung, ob die Hinzuverdienstgrenze bei der Erwerbsminderungsrente eingehalten wird, berücksichtigt.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung