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Experten-Antwort

Erwersminderungsrente, Pflegegeld und Zuverdienst

von Heclawe03.03.2020 | 15:38
212 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Darf jemand, der eine Erwerbsminderungsrente und Pflegegeld 2 bezieht, anrechnungsfrei etwas dazu verdienen, z.B. im Rahmen haushaltsnaher Dienstleitung (Minijob)? Im Rentenbescheid ist ein Betrag von 450 Euro angegeben. Ist das Pflegegeld eine Sozialleistung oder zählt es zum Einkommen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Heclawe,

Pflegegeld, das Sie selbst als pflegebedürftige Person erhalten, ist kein anzurechnender Hinzuverdienst bei einer Erwerbsminderungsrente und bleibt bei der Prüfung, ob die geltende Hinzuverdienstgrenze eingehalten wird, unberücksichtigt. Lediglich der Hinzuverdienst aus dem Minijob wird bei der Prüfung, ob die Hinzuverdienstgrenze bei der Erwerbsminderungsrente eingehalten wird, berücksichtigt.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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1 Antworten

Schoenschiefam 03.03.2020 | 16:14
Sowohl EM Rente als auch Pflegegeld (sofern aus einer gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung) sind grundsätzlich Versicherungsleistungen. Auch wenn das kein Pflegeforum ist und Sie eine sichere Auskunft diesbezüglich bei Ihrer Pflegekasse bekommen, wird ein reiner Minijob nicht auf die EM Rente als Einkommen angerechnet im Sinne von, dass es dort Abzüge gibt und beim Pflegegeld ist es irrelevant wie viel Sie verdienen. ABER bei beiden kann es durch die Aufnahme einer Tätigkeit zur Überprüfung Ihres Gesundheits- bzw Pflegestatus führen. Setzen Sie sich am besten VOR der Aufnahme mit der DRV bzw Ihrer Pflegekasse in Verbindung und schildern Sie was Sie vor haben.
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