Hallo Adam,
die Ausübung einer nicht erwerbsmäßigen Pflegetätigkeit steht dem Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung nicht entgegen. Gleichwohl sind die Fragen Ihres Rentenversicherungsträgers in dem Vordruck wahrheitsgemäß zu beantworten.
Mit freundlichen Grüßen