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Erw.mdrg.-Rente und Verdienst

von iA von Gabi02.10.2007 | 16:54
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Lt. Schreiben der DRV vom Sept. 2007 soll G. sich entscheiden, ob die teilweise Erwerbsminderungsrente rückwirkend ab dem 01.05.2006 gewährt werden soll oder ab dem 01.12.2006. Problem: Der zur Zeit erzielte Verdienst überschreitet den Wert von 20,7*23,09*(3,2237 EGPT =Wert der letzten drei Kalenderjahre vor Rentenbeginn) = 1.732€ und auch den nächsthöheren Grenzwert. Frage1: Wird in so einem Fall dann keine Erwerbsminderungsrente gezahlt? Frage2a: muss die teilweise Erw.-mdrg.-Rente dann wieder neu beantragt werden? oder Frage2b: reicht es, wenn der Verdienst aus beruflicher Tätigkeit auf die zulässigen Grenzwerte reduziert wird.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wenden Sie sich bitte an Ihre Sachbearbeitung. Die hat alle erforderlichen Informationen.

8 Antworten

KSCam 02.10.2007 | 18:28
rufen Sie doch bitte direkt bei der Sachbearbeitung an (Durchwahl steht hoffentlich auf dem Schreiben). Dort hat man Ihren Vorgang und alle Informationen zur Hand und kann Ihnen die Fragen beantworten. Im schlimmsten Fall war bislang Ihr Verdienst zu hoch, dann würden Sie erst dann Rente erhalten, wenn Sie die Verdienstgrenzen einhalten.
bekissam 03.10.2007 | 15:43
Vielleicht haben Sie Lohnfortzahlung oder Lohnersatzleistung(en) erhalten und von der Rente bleibt Ihnen tatsächlich gar nichts. Dann wäre der spätere Rentenbeginn vielleicht sinnvoll. Das sollten Sie mit dem Sachbearbeiter beim Rentenversicherungsträger direkt besprechen. Eine rückwirkende Reduzierung des Verdienstes ab 01.05. ist ja nicht möglich. Einen neuen Rentenantrag müssen Sie wegen dieser Entscheidung nicht stellen.
iA von Gabiam 03.10.2007 | 16:03
Es handelt sich um Lohnzahlungen, weil ja bis Sept. soo7 von Erw.-mdrg.-Rente noch keine Rede war. Danke für Info an beteiligte User
KSCam 03.10.2007 | 16:24
.. und solange, wie Sie Ihren Lohn (in voller Höhe) weiterbekommen haben, brauchen Sie ja auch keine Rente?
bekissam 03.10.2007 | 16:27
Vielleicht kommen durch die weitere Lohnzahlung bis 30.11. noch ein paar zusätzliche Beiträge auf Ihr Rentenkonto. Wenn der Arbeitgeber mitspielt ... Dennoch sollten Sie sich dazu beim Rentenversicherungsträger anhand der dort vorliegenden Daten und Fakten telefonisch beraten lassen, was für Sie das Günstigste ist.
iA von Gabiam 03.10.2007 | 17:20
Werter User KSC, Ihrem Gedankengang will ich nicht folgen weil: Arbeitsfähigkeit ist eingeschränkt, deswegen im Mai 2006 Reha. Verdienst durch Arbeitszeitreduzierung seither auf 32 Std. reduziert. Im Nov. 2006 Rentenantrag gestellt. Antwort erfolgte im Sept 2007 mit Anfrage wie im 1. Beitrag dargelegt. Da man ja von irgendetwas leben muss, hatt G. weiterhin gearbeitet auf Basis 32. Std Woche. Der teilweisen Erwerbsminderungsrente liegen aber die im ersten Beitrag gegannten Faktoren für das Einkommen als Grenzwert zugrunde. Die aufgeworfenen Fragen sind leider bisher nicht beantwortet worden, woran ich aber nach wie vor interessiert bin. Wenn nämlich wegen Überschreitung der Grenzwerte die teilweise Erwerbsminderungsrente ganz entfallen sollte, muss ich mich nicht entscheiden, ob ich sie ab Mai oder Dez. 2006 haben will.
KSCam 03.10.2007 | 18:01
rufen Sie doch morgen früh ganz einfach bei Ihrer Sachbearbeitung an - die kennen den konkreten Fall. Die Kollegen können im Notfall 2 Testberechnungen machen und sehen ob sich ein unterschiedlicher Betrag ergibt, usw. - all das wissen wir online nicht! (das hab ich bereits gestern geraten!)
Tomam 04.10.2007 | 08:49
Durch die Zurechnungszeit in der EM Rente ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass durch differierende Rentenbeginne auch die zu zahlende Rente etwas differiert. Die Frage nach dem Rentenbeginn denke ich mal bezieht sich darauf, dass am früheren Zeitpunkt ein Reha Antrag gestellt wurde und der spätere Zeitpunkt sich auf den Rentenantrag bezieht. Denn bei einer Reha mit festgestellter EM kann dieser Antrag in einen Rentenantrag umgedeutet werden und so geben sich dann 2 mögliche Rententermine. Ich kann nur den bereits erfolgten Rat bestätigen sich eine Probeberechnung der beiden Rententermine machen lassen und den für sie günstigeren zu nehmen. Denn wenn trotzdem aufgrund des Verdienstes die Rente rückwirkend nicht gezahlt würde, würde aber zukünftig die dann etwas höhere Rente geleistet.
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