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Experten-Antwort

Erzeihungszeiten Anrechnung auch im Ausland?

von gloria17.07.2011 | 11:55
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2 Antworten

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wenn mutter und kind ins Nicht eu-ausland verziehen, werden dann die erzeihungzeiten für das kind bis zur vollendung des 10ten jahres auf das versicherungskonto der mutter angerechnet, bzw. verbindlich festgestellt? mutter und kind sind deutsche. mutter bezieht eine deutsche rente. mutter geht Keiner erwärbsfähigkeit nach.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo gloria,

grundsätzlich können wir uns dem Beitrag von santander anschließen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

santanderam 17.07.2011 | 13:54
Werden Kinder im Ausland erzogen, so zählen die Zeiten der Kindererziehung für eine spätere Rente in Deutschland in der Regel nicht mit. Von diesem Grundsatz für Kindererziehungszeiten gibt es aber Ausnahmen. Für die Erziehung von Kindern im Ausland werden in der Regel keine Kindererziehungszeiten angerechnet. Ausgenommen sind jedoch Personen, die in einer engen Beziehung zum Arbeits- und Erwerbsleben in Deutschland stehen, zum Beispiel im Rahmen einer Beschäftigung im Ausland, die von vornherein zeitlich begrenzt ist. Kindererziehungszeiten können ferner berücksichtigt werden, wenn •das Kind im Ausland erzogen wird und •der Erziehende sich mit dem Kind in diesem ausländischen Staat gewöhnlich aufhält und •während der Erziehung oder unmittelbar vor der Geburt des Kindes wegen einer Beschäftigung oder Tätigkeit in diesem Staat Pflichtbeiträge in Deutschland entrichtet werden. Wenn das Kind in einem Mitgliedstaat der EU erzogen wird, gelten weitere Ausnahmen. Gleiches gilt für Aussiedler aus Osteuropa. In diesen Fällen sollte man sich an den zuständigen Rentenversicherungsträger wenden.
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