Hallo Dehler Ines,
die Waisenrente wird immer bis zum 18 Lbj. gezahlt, anschließend nur, wenn noch eine Schul- oder Berufsausbildung folgt (alternativ ein Freiwilligendienst) - dann bis grundsätzlich max. 27 während dieser Ausbildungszeiten. Daneben gibt es auch die Möglichkeit der Weiterzahlung über 18 hinaus, wenn er behindert ist und nicht selbst für sich sorgen kann ...ggf. wäre das eine Möglichkeit, hier erst mal einen Weiterzahlungsantrag zu stellen - eher aussichtslos, wenn er nur 'normal' behindert ist und auch keinen Pflegegrad hat. Aber lieber einen Antrag zu viel stellen!
Die Erziehungsrente endet mit Erreichen des 18. Lbj. des Kindes - unabhängig von Ihrem Alter ;-) - egal, ob danach noch ein Waisenrente weiterhin möglich ist.
Mag makaber klingen, aber, haben Sie einen (ehemaligen/aktuellen) Lebensgefährten und ein gemeinsames Kind, läuft die Erziehungsrente auch dann bis zum 18. Lbj. dieses Kindes weiter – nur Heiraten dürfen Sie dann nicht.
Gruß
w.