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Erziehungsrente

von Petra 71103.02.2009 | 14:13
2523 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich erhalte eine Erziehungsrente, nach Aussage der Steuerberaterin fällt die Erziehungsrente durch jegliches raster und müßte nicht versteuert werden ist dem wirklich so?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Petra 711,

die Erziehungsrente gehört zwar zu den Renten wegen Todes, sie ist aber eine Rente aus eigener Versicherung. Sie wird also nicht aus der Versicherung des verstorbenen Ehegatten abgeleitet. Deshalb müssen Sie selbst die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren bis zu seinem Tod erfüllt haben.

Am 1.1.2005 begann der Einstieg in die sogenannte nachgelagerte Besteuerung Die Beiträge für den Aufbau der Altersversorugung werden - nach einer langen Übergangszeit - steuerfrei sein, dafür werden später die Renteneinkünfte voll versteuert.

Unter diese Regelung fallen alle Beiträge und Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, also auch die Erziehungsrente.

Das bedeutet jedoch nicht, dass alle Rentner Steuern zahlen müssen. Alle, die vor 2040 ersmals Rente bekommen, erhalten einen Rentenfreibetrag.

Rentenzahlungen bis zur Höhe deses Rentenfreibetragses bleiben auch in Zukunft steuerfrei, der Rest - einschließlich künftiger Rentenanpassungen -

unterliegt der Besteuerung.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Wolfgang ist zuzustimmen. Sollte jedoch Ihr mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebender Sohn, wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sein, sich selbst zu unterhalten, besteht auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres Ihres Sohnes Anspruch auf die Erziehungsrente, und zwar unabhängig vom Alter des Kindes, d. h. ohne zeitliche Begrenzung und unabhängig von einem Waisenrentenbezug.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Leider bleibt es bei unseren bisherigen Aussagen, dem Beitrag von Wolfgang muss daher zugestimmt werden.

7 Antworten

Falsches Forumam 03.02.2009 | 14:42
Dies ist ein Forum der deutschen Rentenversicherung.
Toller Hinweis!!!am 03.02.2009 | 17:38
.
Heikeam 04.02.2009 | 09:36
Hallo Petra, mit den Kenntnissen Ihrer Steuerberaterin ist es nicht besonders gut bestellt. In den Erläuterungen zur Anlage R, gemacht für Normalbürger ohne große Kenntnisse im Steuerrecht, ist die Erziehungsrente doch aufgeführt! Heike
Christin 44am 04.02.2009 | 19:17
Sohn wird am 29.10.2009 18 Jahre alt, kann Erziehungsrente Verlängert werden, weil er noch die Schule besucht?
Wolfgangam 04.02.2009 | 22:07
Hallo Christin 44, leider nein, die Erziehungsrente wir nur bei Erziehung minderjähriger Kinder gezahlt, mit 18 ist da Ende. Gruß w.
Christin 44am 05.02.2009 | 19:16
Aber mein Sohn besucht doch erst die 11. Klasse, hat also kein Einkommen und wird noch bis zur 13.Klasse die Schule besuchen. Gibts da keine Möglichkeit?
Wolfangam 05.02.2009 | 21:39
Hallo Christin 44, Experte hat die (sehr selten gesundheitlichenen) Möglichkeiten aufgeführt, die eine Erziehungsrente über das 18 Lbj. ermöglichen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Sie bei volljährigen Kindern eigene Möglichkeiten nutzen, um den weiteren Unterhalt zu sichern - bzw. die volljährigen 'Kinder' über andere soziale Leistungen (z. B. Bafög, BAB - kaum möglich, bei gemeinsamer häuslicher Wohnung) sich selbst sicher können. Mutter steht hier leider in der Pflicht ...und muss ggf. aus Gründen der eigenen Bedürftigkeit auf andere Zusatzleistungen ausweichen (Harz IV, Sozialhilfe/Mietzuschuss). Ich kann es nicht schön reden, es ist so. Erziehungsrente ist/war da nur eine überbrückende Hilfe bis zum Tag X (Kind = 18). Gruß w.
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