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Erziehungsrente

von Mary01.12.2020 | 23:37
82 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, mein Mann ist im November 2020 verstorben. Wir waren in erster Ehe 2002 - 2012,mit einander verheiratet dann geschieden. Erneute Heirat im Jahr 2018. Unsere Kinder sind beide noch unter 18 Jahre. Mein Mann ist kein Deutscher und hat auch nicht die vollen 5 Jahren eingezahlt. Es fehlen noch 24 Monate. Welche Rente steht mir und meinen Kindern zu? Danke für eine Antwort.

2 Antworten

-am 02.12.2020 | 07:51
Hallo, um eine Rentenleistung aus der Gesetzlichen Rentenversicherung erhalten zu können, muss zumindest die allgemeine Wartezeit erfüllt sein, d.h. die Mindestversicherungszeit von 60 Monaten. Nach Ihren Angaben hat Ihr verstorbener Mann diese Mindestversicherungszeit z.Zt. nicht erfüllt, so dass aus seiner Versicherung keine Leistungen gezahlt werden können (Witwenrente für Sie, Waisenrente für Ihre Kinder). Allerdings besteht für diese Fälle ggf. die Möglichkeit, ein sog. Rentensplitting durchzuführen. Dann könnten Sie einen Anspruch auf Erziehungsrente haben - und je nach Fallkonstellation Ihre Kinder auch einen Anspruch auf Waisenrente aus der Versicherung Ihres verstorbenen Mannes. Sie sollten sich hierzu von Ihrem Rentenversicherungsträger beraten lassen. Mit freundlichen Grüßen Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Ausbilder Schmidtam 02.12.2020 | 07:33
Na, ob der Nachwuchs hier wohl seine Fälle lösen lassen will ...??
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