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Experten-Antwort

Erziehungsrente - Altersrente

von P. B.06.06.2022 | 11:23
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo , ich beziehe derzeit Erziehungsrente für meinen Sohn . Diese endet Ende 2024 ( dann 18 Jahre alt) . Ich selbst bin 1970 geboren und hätte 2033 dann 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt . Ab wann kann ich frühestens mit / und ohne Abschlag in die Regelsaltersrente gehen ? Und wenn , wie berechnet sich da der Abschlag ? Vielen Dank Lg P.B.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo P.B.

Regelaltersrente

Die Regelaltersrente können Sie nach Vollendung des 67. Lebensjahres ohne Abschlag in Anspruch nehmen. Eine vorzeitige Inanspruchnahme der Rente ist nicht möglich.

Altersrente für langjährig Versicherte

Die Altersrente für langjährig Versicherte können Sie vorzeitig nach Vollendung des 63. Lebensjahres mit 14,4 % Abschlag in Anspruch nehmen. Ohne Abschlag kann diese Rentenart nach Vollendung des 67. Lebensjahres in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist, dass Sie mindestens 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten zurückgelegt haben.

Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte können Sie ohne Abschlag nach Vollendung des 65. Lebensjahres in Anspruch nehmen. Eine vorzeitige Inanspruchnahme ist nicht möglich. Voraussetzung ist, dass Sie mindestens 45 Jahre mit anrechenbaren Versicherungszeiten zurückgelegt haben. Hier zählen nicht alle Versicherungszeiten mit. Anrechenbar wären beispielsweise Beitragszeiten aufgrund einer Beschäftigung, Kindererziehungszeiten oder Kinderberücksichtigungszeiten.

Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Sie vorzeitig nach Vollendung des 62. Lebensjahres mit 10,8 % Abschlag in Anspruch nehmen. Ohne Abschlag kann die Rente nach Vollendung des 65. Lebensjahres in Anspruch genommen werden. Voraussetzung für diese Rentenart ist jedoch, dass ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vorliegt und das Sie 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten zurückgelegt haben.

Welche Zeiten genau berücksichtigt werden, können Sie dem folgenden Dokument entnehmen:

https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0051_75/gra_sgb006_p_0051.html)

Den maßgebenden Rentenbeginn können Sie auch mit dem Rentenbeginnrechner ermitteln:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste/Online-Rechner/RentenbeginnUndHoehenRechner/rentenbeginnrechner_node.html

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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2 Antworten

Uschiam 06.06.2022 | 13:05
Ohne Abschläge mit 67,mit (lebenslangen) Abschlägen mit 63.Jeder Monat, den Sie eher in Rente gehen, schlägt mit minus 0,3 % zu Buche, kann also bis minus 14,4 % ausmachen. Abschläge können durch freiwillige Zahlungen vermindert werden. Bereits mit 35 Jahren Versicherungszeit würden Sie als langjährig versichert gelten, was bei einer vorliegenden Schwerbehinderung ein früheres Rentenalter bedeuten könnte(65/62). Mit 45 Jahren Versicherungszeit wären Sie dann besonders langjährig versichert. So wäre es aktuell, ob das alles in 11 Jahren auch noch so ist, kann man nicht sagen.
KSCam 06.06.2022 | 13:22
ganz einfach: mit 63 haben Sie 14,4% Abschlag mit 65 haben Sie keinen Abschlag, wenn Sie bis dahin 45 Arbeitsjahre voll haben. Sollten Sie bis dahin schwerbehindert sein, wäre die Rente schon mit 62 bei 10,8% Abschlag möglich (oder auch mit 65 abschlagsfrei). Das setzt allerdings voraus, dass die Gesetze bis 2033 oder 2035 unverändert bleiben. Schönen Pfingstmontag
Deutsche Rentenversicherung
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