Hallo Clara,
die Vorlage eines Schwerbehindertenausweises ist als Nachweis, dass ein volljähriges Kind aufgrund einer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, nicht ausreichend.
Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.
Pauschalierend kann davon ausgegangen werden, dass der notwendige Lebensbedarf des Kindes nicht bestritten werden kann, wenn sich das zu berücksichtigende tatsächliche Nettoeinkommen des Kindes bzw. das Nettoeinkommen, zu dessen Erwerb das Kind fähig ist, nicht auf mehr als 799,00 Euro monatlich beläuft.
Diese Prüfung obliegt dem Rentenversicherungsträger.
Es sollte daher ein Antrag auf Erziehungsrente unter Vorlage der medizinischen Unterlagen des Kindes gestellt werden, damit der Anspruch geprüft werden kann.