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Experten-Antwort

Erziehungsrente behindertes Kind

von Clara21.11.2012 | 16:47
2255 Ansichten
3 Antworten

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Guten Tag, Anspruch auf eine Erziehungsrente kann doch auch bestehen, wenn für Kind gesorgt wird, dass schon volljährig, aber behindert ist. Ist es ausreichend, wenn das Kind einen Schwerbehindertenausweis hat, oder an was wird der Anspruch festgemacht? Kann mir bitte jemand weiterhelfen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Clara,

die Vorlage eines Schwerbehindertenausweises ist als Nachweis, dass ein volljähriges Kind aufgrund einer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, nicht ausreichend.

Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.

Pauschalierend kann davon ausgegangen werden, dass der notwendige Lebensbedarf des Kindes nicht bestritten werden kann, wenn sich das zu berücksichtigende tatsächliche Nettoeinkommen des Kindes bzw. das Nettoeinkommen, zu dessen Erwerb das Kind fähig ist, nicht auf mehr als 799,00 Euro monatlich beläuft.

Diese Prüfung obliegt dem Rentenversicherungsträger.

Es sollte daher ein Antrag auf Erziehungsrente unter Vorlage der medizinischen Unterlagen des Kindes gestellt werden, damit der Anspruch geprüft werden kann.

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2 Antworten

-/-am 21.11.2012 | 19:03
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Eine Beurteilung ob die Voraussetzungen der §§ 47, 46 Abs. 2 erfüllt sind, kann hier nicht erfolgen. Stellen Sie daher - sofern noch nicht geschehen - nach vorheriger Terminvereinbarung bei Ihrem Rathaus einen Antrag auf Erziehungsrente, legen (medizinische) Unterlagen Ihres Kindes bei und warten Enstcheidung des zuständigen RV-Trägers ab.
Anfängeram 21.11.2012 | 21:52
Sicher nicht; das Kind muss unfähig sein, seinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Die Mehrheit der Schwerbehinderten arbeitet, der Ausweis reicht also nicht.
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