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erziehungsrente-halbwaisenrente

von anneray18.04.2008 | 16:30
1143 Ansichten
2 Antworten

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Zur Moderatoren-Antwort springen
bin 2 mal geschieden,ein uneheliches kind-noch in ausbildung 23j alt- mitgenomen in der 1.Ehe wobei der leiblicher vater schon gestorben ist im ausland. vom 1.ehe kein kind,unterhalt gehabt. 2.Ehe geschieden mit 3 kleinere kindern. erziehungstente vom 1.mann wurde beraten und doch abgelehnt auf einmal. zu recht? halbwaiserente wurde beraten für 1. kind auch und antrag gemacht.bekommt sie was?danke für infos.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Anneray,

Erziehungsrente wird gezahlt, wenn

- der geschiedene Ehepartner verstorben ist,

- Sie selbst ein Kind unter 18 erziehen (das muss kein Kind des Verstorbenen sein und kann auch nach dessen Tod geboren sein) und

- Sie nicht wieder geheiratet haben.

Ich könnte mir vorstellen, dass es an der letzten Voraussetzung gescheitert ist, da Sie ja eine zweite Ehe eingegangen sind. Der Anspruch lebt auch nicht wieder auf, wenn die zweite Ehe geschieden wird.

Das Kind kann nur dann Anspruch auf Waisenrente haben, wenn es im Zeitpunkt des Todes in den Haushalt des Verstorbenen aufgenommen war (es sei denn, Ihr erster Ehemann hatte das Kind adoptiert).

Leider kann ich hier auch nur spekulieren, weshalb ich mich dem Vorschlag von User Wolfgang Amadeus anschließen würde, das Problem mit dem Rententräger direkt zu klären.

1 Antworten

Wolfgang Amadeusam 20.04.2008 | 01:25
Hallo anneray, ob Deine Kinder Anspruch auf Halbwaisenrente haben und ob Dein Antrag auf Erziehungsrente zu Recht abgelehnt wurde, darüber kann hier im Forum nur spekuliert werden. Deshalb würde ich Dir in Deinem Fall doch dringend empfehlen, Dich an die nächste Beratungsstelle der Rentenversicherung zu wenden. Wenn Du willst, kannst Du dazu über Internet Online einen Beratungstermin buchen: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_23882/SharedDocs/de…
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