Bei der Berechnung Ihrer späteren eigenen Altersrente findet der Bezug der Erziehungsrente als sogenannte Anrechnungszeit Berücksichtigung. Wenn Sie neben dem Rentenbezug noch Arbeitsentgelt erzielen, wird später aus diesem die Ermittlung der Entgeltpunkte erfolgen und die gesamte Zeit (Bezug der Erziehungsrente) mit dem Durchschnittswert aus Ihren gesamten Versicherungszeiten aufgewertet (sogenannte beitragsgeminderte Zeit).Somit werden die Auswirkungen der Erziehungsrente (reduzierte Arbeitszeit) zumindest weitgehend ausgeglichen. Abhängig ist das von Ihren vor und nach dem Rentenbezug zurückgelegten Zeiten.