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Experten-Antwort

Erziehungsrente und Altersrentenanspruch

von Peter-HH03.08.2017 | 10:40
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Ich bin Witwer und beziehe eine Erziehungsrente für ein 13-jähriges Kind. Ich arbeite aufgrund der persönlichen Rahmenbedingungen in Teilzeit. Aufgrund der Teilzeit zahle ich weniger Beiträge in die Rentenversicherung ein als wenn ich Vollzeit arbeiten würde. Geht das alleine bei der späteren Altersrente zu meinen Lasten oder werden bei der Berechnung der Altersrente auch die Zeiten der Erziehungsrente irgendwie in Form von Altersrenten-Punkten berücksichtigt? Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bei der Berechnung Ihrer späteren eigenen Altersrente findet der Bezug der Erziehungsrente als sogenannte Anrechnungszeit Berücksichtigung. Wenn Sie neben dem Rentenbezug noch Arbeitsentgelt erzielen, wird später aus diesem die Ermittlung der Entgeltpunkte erfolgen und die gesamte Zeit (Bezug der Erziehungsrente) mit dem Durchschnittswert aus Ihren gesamten Versicherungszeiten aufgewertet (sogenannte beitragsgeminderte Zeit).Somit werden die Auswirkungen der Erziehungsrente (reduzierte Arbeitszeit) zumindest weitgehend ausgeglichen. Abhängig ist das von Ihren vor und nach dem Rentenbezug zurückgelegten Zeiten.

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