Ich beziehe eine Erziehungsrente. Im Bezugszeitraum wird eine Kapitallebensversicherung fällig, Abschlussdatum 01.01.95.
Fragen:
1. Wie erfolgt die Berücksichtigung der Außerrechnungsmäßigen/Rechnungsmäßigen Zinsen bei der Erziehungsrente genau, wenn die Versicherung an einem 01.12. fällig wird? Oder kommt es auf den Auszahlungstag an und wie soll ich diesen am besten legen, noch ins alte Jahr oder ins neue Jahr?
2. Macht es einen Unterschied, ob das Kapital nach dem vollendeten 60. Lebensjahr fließt oder in dem Monat, in dem ich das 60. Lebensjahr vollende? (Fällig wird die Versicherung am 1.12., 60 werde ich am 15.12., ich würde dann aber ggf. die Auszahlung nach den 15.12. schieben.)
Vielen Dank für Ihre Antworten.