Hallo Michael-M,
sofern für Sie das "neue" Hinterbliebenenrentenrecht gilt (Eheschließung mit der verstorbenen versicherten Person nach dem 31.12.2001), können wir Ihre Fragen wie folgt beantworten:
Zu 1.
Bei Auszahlung einer vor dem 1.1.2005 abgeschlossenen Lebensversicherung sind alle in der Auszahlung enthaltenen Zinsen auf Sparanteile als Vermögenseinkommen auf die Erziehungsrente anzurechnen. Diese rechnungsmäßigen (garantierten) Zinsen und außerrechnungsmäßigen Zinsen werden vom Versicherungsunternehmen entsprechend bescheinigt; die Anrechnung erfolgt aufgeteilt auf 12 Kalendermonate nach dem Auszahlungsmonat.
Zu 2.
Da die Anrechnung für 12 Kalendermonate nach dem Auszahlungsmonat erfolgt, macht es für die Einkommensanrechnung keinen Unterschied, wann im Dezember an Sie ausgezahlt wird. Zu steuerrechtlichen Auswirkungen bzw. Auswirkungen in anderen Bereichen können wir leider keine Aussagen treffen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung