Hallo Sonnenlicht,
bei einer Erwerbsminderungsrente sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Unter anderem müssen in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung (Leistungsfall) 36 Monate mit Pflichtbeiträgen vorliegen.
Aufgrund Kindererziehung werden Pflichtbeiträge erwirtschaftet. Pro Kind (Geburtsjahrgänge nach 1992) werden 36 Monate Pflichtbeiträge und 10 Jahre Berücksichtigungszeiten gutgeschrieben. Jedoch können diese Zeiten nur für ein Elternteil beantragt werden. Bei einer gemeinsamen Erziehung beider Elternteile erhält grundsätzlich das Elternteil die Kindererziehungszeiten, der die Kindererziehung überwiegend übernommen hat.
Unter Überwiegend verstehen wir eine Erziehung von mehr als 50%. Insofern beide berufstätig waren, wird die Zuordnung anhand des Versicherungsverlaufes (Beschäftigungsumfang) festgelegt.
Um eine entsprechende Prüfung, der von Ihnen angegebenen Zeiträume und des Bescheides vornehmen zu können, bietet sich eine persönliche Beratung (innerhalb der einmonatigen Widerspruchsfrist) an.