Aufgrund des kurz geschilderten Sachverhalts ist eine rechtliche Wertung in diesem Forum nicht möglich. Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger entscheidet darüber, ob aufgrund Ihrer Honorartätigkeit evtl. ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis besteht –ob evtl. eine selbständige Tätigkeit vorliegt bzw. ob die sogen. Scheinselbständigkeit ausgeschlossen ist. Dies erfolgt nur auf schriftlichem Wege. Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation sollten Sie vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln. Über diese Stelle kann dann –falls erforderlich- die Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status beantragt werden. In diesem Antrag sind umfangreiche Angaben zu machen. Augrund dieses Antrages erfolgt ein rechtsverbindlicher Bescheid Ihres Rentenversicherungsträgers. Erst dann haben Sie bzw. Ihr Arbeitgeber die entsprechende Antwort.