Kann ich während eines ruhenden Arbeitsverhältnisses beim gleichen Arbeitgeber in der Elternzeit auf Honorarbasis unter 30 h/Woche tätig sein (es liegt keine Scheinselbstständigkeit vor!) oder fallen dann für ihn bei einer Prüfung rückwirkend Rentenbeiträge an?
Auf diese Frage werden Sie im Online Forum keine verläßliche Antwort erhalten.
Wenn eine Mitarbeiterin in der Elternzeit in Ihrer Firma, das was sie bislang als Arbeitnehmerin gemacht hat nun "plötzlich als Honorarkraft" macht, liegt der Verdacht nahe, dass wieder mal versucht wird ein Arbeitsverhältnis in eine Selbstständigkeit umzubauen um für alle Seiten Sozialversicherungsbeisträge zu sparen.
Aber im Einzelfall "ist das natürlich ganz und gar nicht gewollt", sondern eine vom Arbeitsverhältnis völlig unabhängige Selbständigkeit.
Um vor Betriebsprüfungen sicher zu sein, können Sie oder Ihr Arbeitgeber eine Statusanfrage machen, da wird geprüft was denn vorliegt (Arbeitnehmer oder Selbständigkeit) und auch verbindlich entschieden.
Aufgrund des kurz geschilderten Sachverhalts ist eine rechtliche Wertung in diesem Forum nicht möglich. Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger entscheidet darüber, ob aufgrund Ihrer Honorartätigkeit evtl. ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis besteht –ob evtl. eine selbständige Tätigkeit vorliegt bzw. ob die sogen. Scheinselbständigkeit ausgeschlossen ist. Dies erfolgt nur auf schriftlichem Wege. Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation sollten Sie vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln. Über diese Stelle kann dann –falls erforderlich- die Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status beantragt werden. In diesem Antrag sind umfangreiche Angaben zu machen. Augrund dieses Antrages erfolgt ein rechtsverbindlicher Bescheid Ihres Rentenversicherungsträgers. Erst dann haben Sie bzw. Ihr Arbeitgeber die entsprechende Antwort.
Scheinselbstständigkeit scheidet bei mir aus, das wäre ich nachweislich nicht. Sicherheitshalber könnte man das aber vorher nochmals prüfen lassen. Danke für den Tipp mit der Beratungsstelle :o)
Nach telef. Auskunft der Rentenstelle wurde mir erklärt, dass es für die Sozialabgaben nur wichtig wäre, ob eine Scheinselbstständigkeit vorliegen würde oder nicht. Alles andere (z. Bsp. wo ich als Honorarkraft arbeite, ob beim "alten" Arbeitgeber oder woanders) wäre egal.
Mich interessiert also vielmehr die Frage, ob ich grundsätzlich diese Kombination (Ruhendes Arbeitsverhätnis + Honorartätigkeit) wählen darf oder nicht und dies scheint nach den beiden Antworten durchaus so zu sein, wenn ich das richtig verstanden habe.