Hallo,
werden die Erziehungszeiten für Kinder mit einer Behinderung gesondert berücksichtigt oder spielt eine Behinderung der Kinder keine Rolle bei den Berechnungen?
Hallo,
werden die Erziehungszeiten für Kinder mit einer Behinderung gesondert berücksichtigt oder spielt eine Behinderung der Kinder keine Rolle bei den Berechnungen?
Hallo Sandra Ahren,
die _pflegebedürftigen_ Kinder bis zum 18 Lbj. werden 'besonders' im Rentenkonto der/des Erziehenden behandelt. Gilt aber nur für Erziehungszeiten ab 01.01.1992 und dem Nachweis der Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe!), eine (Schwer)Behinderung allein reicht nicht aus.
Gruß
w.
Hier finden Sie die Ausführungen zu den besonderen Zeiten der Pflege von Kindern:
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_70R5.1.2
vielen dank das hilft mir sehr!!
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