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Erziehungszeiten

von Nikey0110.11.2008 | 15:32
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich war beim Hauptag 3 Jahre in Elternzeit, während der 3 Jahre war ich Teilzeit für 20 Monate bei einem anderen AG beschäftigt. Bekomme ich trotzdem noch Elterzeiten angerechnet. Was muss ich tun um diese Gutgeschrieben zu bekommen? Und vor allem wann? Meine Tochter ist 5, viele Bekannte sagen es reicht wenn ich mich um den Papierkram kümmere wenn meine Tochter 10 ist !?!? Vielen Dank im Voraus. MfG N. Stadelmann

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Für die Zeiten der Erziehung eines Kindes können bis maximal 36 Monate Pflichtbeitragszeiten, beginnend mit dem Monat nach der Geburt, angerechnet werden. Zusätzlich erhält man für jedes Kind sogenannte Berücksichtigungszeiten, die sich vom Tag der Geburt des Kindes bis zur Vollendung dessen 10. Jahresjahres erstrecken. Voraussetzung für die Anrechnung von Zeiten der Kindererziehung ist, dass das Kind im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erzogen wurde und keine weiteren Ausschlussgründe bestehen. Die Ausübung einer Beschäftigung steht der Anrechnung von Zeiten der Kindererziehung nicht entgegen.

Da über die Berücksichtigungszeiten erst entschieden werden kann, wenn Ihr Kind das 10. Lebensjahr vollendet hat, reicht es, wenn Sie den entsprechenden Antrag erst dann stellen.

Durch die Anrechnung von Kindererziehungszeiten werden Sie so bei der Rentenberechnung so gestellt, als hätten Sie in etwa während dieser Zeit Beiträge wie ein Arbeitnehmer in Höhe des Durchschnittsverdienstes aller Arbeinehmer gezaht. Seit 1.7.1998 werden Kindererziehungszeiten zusätzlich zu vorhandenen zeitgleichen Beitragszeiten angerechnet. Allerdings dürfen Ihre Beitragszeiten aus einer Beschäftigung und Kindererziehungszeiten zusammen nicht die Beitragsbemessungsgrenze überschreiten.

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