Anspruch auf eine Regelaltersrente haben alle Versicherte die gearbeitet oder Kinder erzogen haben. Voraussetzung ist, dass insgesamt eine Versicherungszeit von 5 Jahren (=60 Kalendermonaten) zurückgelegt wurden. Aufgrund der Erziehung Ihrer 3 Kinder (geboren vor 1992) bekommen Sie 36 Kalendermonate für die Erziehung angerechnet. Für einen Rentenanspruch fehlen somit noch 24 Kalendermonate. Für diese noch fehlenden Kalendermonate können Sie z.B freiwillige Beiträge nachentrichten.
Sie sollten sich bei einer in Ihrer Nähe liegenden Auskunfts- und Beratungsstelle informieren. Diese können Ihnen dann auch über die Rentabilität der ggfls. zu entrichtenden Beiträge Auskunft geben. Dort kann Ihnen weiterhin auch dargelegt werden welche Möglichkeiten sich durch die Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung ergeben könnten.