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Experten-Antwort

Erziehungszeiten

von Wolfgang A16.10.2012 | 16:30
1335 Ansichten
2 Antworten

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Wer kann mir helfen. Meine Mutter (Witwe) hat 3 Kinder. Selber hat Sie nie versicherungspflichtig gearbeitet. Also hat kein eigenes Rentenkonto. Erhält Sie trotzdem 3 Rentenpunkte für die Erziehungszeiten? Habe zu diesem Thema viele zwiespältige Meinungen gehört. Manche sagen, Sie müsse vorweg selber Punkte bei der Rentenkasse gesammelt haben, um diese Erziehungspunkte zu erhalten. Andere sagen, Ihr stehen die Punkte zu, ohne jemals gearbeitet zu haben.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Anspruch auf eine Regelaltersrente haben alle Versicherte die gearbeitet oder Kinder erzogen haben. Voraussetzung ist, dass insgesamt eine Versicherungszeit von 5 Jahren (=60 Kalendermonaten) zurückgelegt wurden. Aufgrund der Erziehung Ihrer 3 Kinder (geboren vor 1992) bekommen Sie 36 Kalendermonate für die Erziehung angerechnet. Für einen Rentenanspruch fehlen somit noch 24 Kalendermonate. Für diese noch fehlenden Kalendermonate können Sie z.B freiwillige Beiträge nachentrichten.

Sie sollten sich bei einer in Ihrer Nähe liegenden Auskunfts- und Beratungsstelle informieren. Diese können Ihnen dann auch über die Rentabilität der ggfls. zu entrichtenden Beiträge Auskunft geben. Dort kann Ihnen weiterhin auch dargelegt werden welche Möglichkeiten sich durch die Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung ergeben könnten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Gigiam 16.10.2012 | 17:21
Hallo Wolfgang, zunächst: für einen Anspruch auf die Regelaltersrente sind 60 Kalendermonate erforderlich. Beide Meinungen die du gehört hast können richtig sein. Für Kinder, die vor dem 1.1.1992 geboren sind werden 12 Monate angerechnet. Für Kinder ab dem 1.1.1992 geboren gibt es 36 Monate. Entscheidend ist also, wann die Kinder geboren sind. Gigi
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