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Erziehungszeiten

von CHUDY10.03.2010 | 12:28
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Kindererziehung zählt für die Rente Bsp. Ich war angestellt als Verkäuferin im Ausland und ich bin nach 2006 Deutschland umgezogen und ein unbezahlter Urlaub genommen. 2007 habe ich in Deutschland ein Kind in Welt gebracht. 2009 habe ich das zweite Kind auch in Deutschland gekriegt. Ich wohne weiter in Deutschland und so bleibt für immer. Ich habe eine Frage, weil mein Arbeitsvertrag (unbezahlter Urlaub) immer noch besteht. Meine Frage wäre: Werden mir die Erziehungszeiten für beide Kindern anerkannt.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wenn ich die Frage richtig verstehe, geht es um die Anerkennung von Kindererziehungszeiten bzw. Kinderberücksichtigungszeiten (§§ 56,57 SGB VI) für in Deutschland geborene und in Deutschland erzogene Kinder !?

Hier gelten die allgemeinen Voraussetzungen des SGB VI für die Anrechnung solcher Erziehungszeiten.

Problematisch könnte bei Antragstellern mit ausländischer Staatsangehörigkeit allein die Voraussetzung "Erziehung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland" sein.

Hier wird für Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit neben dem tatsächlichen Aufenthalt in der BRD das Erfordernis des rechtlich-beständigen Aufenthaltsrechts gefordert. Allgemein wird hier von einem sogenannten "zukunftsoffenen Aufenthaltstitel" gesprochen.

Nach Ihren Aussagen kommen Sie aus Polen. Soweit Sie noch die polnische Staatsangehörigkeit haben - also die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU - leiten Sie Ihr Aufenthaltsrecht in der BRD unmittelbar aus dem europäischen Verordnungsrecht (Freizügigkeitsgesetz/EU) ab.

D.h. Sie halten sich rechtmäßig und zukunftsoffen in der BRD auf und erfüllen somit die Voraussetzung der "Erziehung im Gebiet der BRD".

Aus dieser Sicht dürfte einer Anrechnung nichts im Wege stehen.

9 Antworten

Ahaam 10.03.2010 | 14:21
Für die Zeiten in welchen Sie sich mit dem Kind gemeinsam und rechtmäßig in D aufgehalten haben sollten die KEZ/KIBÜZ nach deutschem Recht zum tragen kommen - welches Ausland ist beteiligt? Ggf. gibt es ein Sozialversicherungsabkommen, welches ergänzende Regelungen enthält!
Ahaam 10.03.2010 | 16:11
Für die Zeiten in D gilt das Gesagte, PL ist EU-Mitglied - somit ist für die Zeit dort zunächt nach Heimatrecht zu prüfen, ob KEZ-ähnliche Zeiten angerechnet werden. Machen Sie bei der deutschen Kontenklärung einfach vollständige Angaben, auch zu den Beitrags- und Aufenthaltszeiten im Ausland!
CHUDYam 10.03.2010 | 15:56
ich komme aus Polen,
CHUDYam 11.03.2010 | 10:12
Hallo, ich danke sehr für Ihre Hilfe. Sehr geehrte Damen und Herren, ich wollte eigentlich klären ob mein Beschäftigungsstatus negativ bei der Anrechnung auswirken kann. Noch mal: Bevor ich Schwanger geworden bin, habe ich unbezahlter Urlaub genommen und nach D ausgewandert. Sowohl während des unbezahlten Urlaubs als auch in der EZ, werden in Polen keine Rentenbeiträge eingezahlt. Seit damals 2006, halte ich(PL) bis heute in Deutschland auf und wir bleiben für immer mit meinem Mann und unsern beiden Kindern in D. Ich habe eine Frage, was müsse ich machen um auf 100% sicher zu sein, dass die EZ angerechnet werden.
Renten-Fachmannam 11.03.2010 | 12:18
Die Sicherheit haben Sie erst, wenn Sie eine deutsche Rentenversicherungsnummer haben, einen Antrag auf die Anerkennung der Kindererziehungszeite (KEZ) und derBerücksichtigungszeiten für Kindererziehung (BÜZ) gestellt haben und einen Feststellungsbescheid über die Anerkennung der KEZ/BÜZ erhalten haben. Die Antragstellung ist aber erst dann ratsam wenn das zuletzt geborene Kind den ditten Geburtstag gefeiert hat, weil in der Zukunft liegende Versicherungszeiten nicht im Versicherungsverlauf aufgenommen werden können. Sie hätten dann bei zwei Kindern mit 6 Jahren, die als Pflichtversichert gelten, den Anspruch auf eine Regelaltersrente erfüllt. Wenn Sie jetzt den Antrag stellen, werden nur die Zeiten bis zur Antragstellung aufgenommen, aber Sie haben Gewißheit.
Renten-Fachmannam 11.03.2010 | 14:35
Erste Frage : JA Zweite Frage : Der Antragsvordruck für KEZ/BÜZ hat die Bezeichnung "V800", Eräuterungen V805. Auf dem Vordruck ist Platz für mehrere Kinder vorhanden, jedes Kind muss einzeln aufgeführt werden. Wenn Sie den Antrag stellen, wird vom Rentenversicherungsträger eine vollständige Kontenklärung eingeleitet. Sie werden dann einen Stapel verschiedener Vordrucke erhalten. Viele Vordrucke können Sie sich aus dem Internetportal der Deutschen Rentenversicherung herunterladen, u.a. Antrag auf Kontenklärung V100 (für Geburtsjahrgänge bis 1978), V101 (ab 1979), Erläuterungen V110 oder V111 , dann Fragebogen zu Polen V722 (V725). Bei Fragen zum Ausfüllen der Vordrucke ist es am Besten, wenn Sie einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Nehmen Sie dazu alle vorhandenen Originaldokumente mit, wie Geburtsurkunde (Ihre und der Kinder) Schulzeugnisse, vorhandene Nachweise über Ihre Tätigkeit in Polen, die polnische Versicherungsnummer. Genaue Nachfragen erfolgen dann bei der Durchführung der Kontenklärung. Dritte Frage : Nein Weitere Details können Sie im Rahmen der Kontenklärung mit der zuständigen Sachbearbeitung abklären.
CHUDYam 11.03.2010 | 13:36
Ich habe Sozialversicherungsnummer ist das mein Rentenversicherungsnummer. Kann man den Antrag einzeln stellen, ich meine für jedes Kind getrennt. Andere Frage Das erste Kind wird bald 3 und das zweite ist erst 3 Monate, also der Unterschied zwischen den beiden Kindern ist 2 J, 9 M. Kann der Unterschied von drei Monten etwas auswirken, weil ich z.B. das 2 Kind gekriegt habe, bevor das erste 3 J geworden ist.
M. Miraam 15.03.2010 | 10:38
Bekomme ich 2 Jahre Erziehungszeit auf meine Rente angerechnet? Es waren die Jahre 1990 1991. Mein Mann war krank und ich konnte nicht arbeiten gehen.
Wolfgangam 16.03.2010 | 18:28
Hallo M.Mira, Sie merken schon, hier 'hinten' stöbert kaum einer mehr rum und beantwortet neu gestellte Fragen am Ende eines anderen/abgeschlossenen Themeninhaltes. Daher, neue Frage stellen: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Anderer Weg: wenn Sie das Experten-Forum aufmachen, ist gleich oben rechts ein 'blauer Knopf' - "Neue Frage stellen". Wenn Sie das Experten-Forum über die Seite der Deutschen Rentenversicherung Bund oder eines Regionalträgers gefunden haben (Grundfarben graublau und schmutziggrün), ist da allerdings kein blauer Knopf zum Drücken "Neues Thema erstellen" heißt's da - nicht als Button in die Seite eingebunden (selbst ich musste eben erst mal suchen - nicht besonders auffällig/nutzerfreundlich dargestellt ;-) Hier finden Sie erste Antworten aus dem Renten-Lexikon: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Hier umfassender in Merkblattform: http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18798/SharedDo… Gruß w.
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