Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

erziehungszeiten auch für witwer?

von hans vater28.11.2019 | 17:04
317 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
hallo unser sohn kam 1997 zur welt, und meine frau starb als er 5 jahre alt war. sie bekam aufgrund schwerer krankheit zuvor ca 3 monate rente. bei dieser kurz bezahlten rente wurden natürlich erziehungszeiten angerechnet. ich liess mich danahc beraten, ob ich die weiteren erziehungszeiten(er war immerhin erst 5 jahre alt) mir anrechnen lassen könnte. man sagte mir jedoch, dass meine verstorbene frau mit ihren 3 monaten rente, die sie bekommen hatte, diese erziehungszeiten "verbraucht" hatte. stimmt das wirklich? hinweis : ich hatte keine kleine witwerrente beantragt, weil meine frau zuwenig verdient hatte.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo hans vater,

für die Erziehungszeiten (Kindererziehungszeit/max 36 Monate und Kinderberücksichtigungszeit/max bis 10. Lebensjahr) stimmt die Aussage bis zum Todeszeitunkt Ihrer Frau, sofern Sie die Kinder bis dahin nicht überwiegend erzogen haben.

Für die Zeit nach dem Todeszeitpunkt bis zum Ende der Kinderberücksichtigungszeiten können Ihnen -sofern sie das Kind in der Zeit alleine erzogen haben- die Kinderjahre zugeordnet werden.

Das sind zwar nicht die "hochgeldwerten" Kindererziehungszeiten, aber auch die Kinderberücksichtigungszeiten beeinflussen mgl. im Rahmen der Rentenberechnung die Wertigkeit anderen Zeiten (auf kleinen Niveau) positiv.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

1 Antworten

senf-dazuam 29.11.2019 | 09:17
Hallo! Warum die *kleine* Witwerrente? Da Sie ihr minderjähriges Kind erzogen haben, wäre die *große* Witwerrente (ca. 55-60% der EM-Rente ihrer Frau) gezahlt worden. Und heute sind Sie immer noch Witwer und schon über 47? Auch da ist die große Witwerrente möglich. Auch die Halbwaisenrente wurde doch gezahlt, oder? Nun ja, Schnee von gestern ... Wenn Sie für die Zeit bis zum 10. Geburtstag Ihres Kindes die Kinderberücksichtigungszeit im Versicherungsverlauf vermerken lassen, machen sich geringere Verdienste (und damit Rentenversicherungsbeiträge) in diesem Zeitraum nicht so sehr in der Gesamtleistungsbewertung bemerkbar. Diese kann dann einen höheren Wert ergeben und sorgt dafür, dass bestimmte Zeiten in Ihrem Versicherungsverlauf einen höheren Zuschlag bekommen können. Auch wenn die Kindererziehungszeit (Jahre 0 bis 3) komplett im Versicherungsverlauf Ihrer Frau liegt, macht sie sich doch indirekt über die Hinterbliebenenrenten bemerkbar und die weitere Erziehungszeit (bis zum 10. Jahr) kann Ihnen zugeordnet werden.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026