Hallo,
Können die Erziehungszeiten erst im nach hinein beantragt werden, oder geht das schon während der Erziehung?
Der Hintergrund ist, meine Frau ist Ausländerin und war bisher nicht pflichtversichert. Seit diesem Jahr erzieht sie unser gemeinsames Kind. Ich möchte zusätzlich für sie einen Riester-Vertrag abschließen. Für die Zulage ist es aber Voraussetzung, dass sie pflichtversichert ist, da ich selbst keinen Riester-Vertrag möchte. Ist das so möglich?