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Experten-Antwort

Erziehungszeiten - Wechsel zum Beamtenstatus

von Karolin05.07.2012 | 14:26
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14 Antworten

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Guten Tag, ich habe mein erstes Kind geboren, als ich noch Angestellte war. Ich bin dann verbeamtet worden, als das Kind 9 Monate alte war. Welche Monate der Kindererziehungszeit werden dann noch in der Dt. Rentenversicherung angerechnet? Gar keine oder die Monate bis zum Wechsel in den Beamtenstatus? Dies wäre wichtig zu wissen, weil davon abhängt, ob ich überhaupt genügend Pflichtmonate (60) vor der Verbeamtung zustande bekomme, um einen Rentenanspruch zu erhalten. Die Beraterin der Dt. Rentenversicherung vor Ort war sich nicht sicher. Vielen Dank.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Versicherungsfreiheit und somit ein Ausschluss der Anrechnung der Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht erst ab dem Zeitpunkt der Verbeamtung, d.h. die Monate nach der Geburt des Kindes bis zur Verbeamtung zählen bei uns als Pflichtbeiträge wegen Kindererziehung auf die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren mit. Je nach Geburtsjahr Ihres Kindes (vor 1992) u. weiteren Bedingungen werden unter Umständen auch Zeiten nach der Verbeamtung für die Kindererziehung bei uns angerechnet. Die einfachste Möglichkeit einer verbindlichen Bestätigung besteht in der Stellung des Antrags auf Feststellung von Kindererziehungszeiten bei dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger (Formular V800). Sollte dann wider erwartend die allgemeine Wartezeit noch nicht erfüllt sein, haben Sie die Möglichkeit bis zum regulären Rentenalter die fehlenden Monate aus eigener Tasche im Rahmen einer freiwilligen Versicherung zu bezahlen. Alternativ könnten Sie sich die bisherigen selbst gezahlten Beitragsanteile aus Ihren früheren Beschäftigungen erstatten lassen, wenn seit mindestens zwei Jahren keine Pflichtbeiträge mehr bei uns vorhanden sind und Sie in einem aktiven Beamtenverhältnis stehen.

Im Falle eines später vorhandenen Rentenanspruchs aus der gesetzlichen Rentenversicherung sollten Sie sich jedoch auch bei Ihrer Versorgungsdienststelle darüber informieren, ob ggf. die Rente (oder auch nur ein Anteil) auf Ihre spätere Pension angerechnet wird. Dies hängt unter anderem davon ab, ob Sie den dort möglichen Höchstversorgungssatz erreichen/überschreiten oder nicht.

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13 Antworten

BeamtentumAbschaffenam 05.07.2012 | 15:26
Wieder eine mehr, die wir Steuerzahler und unsere Kinder lebenslänglich alimentieren müssen.......
Jockelam 05.07.2012 | 16:00
Hallo Karolin, sofern das Kind nach dem 01.01.1992 geboren wurde gilt, dass vor Beginn des Beamtenverhältnisses, die Zeiten der Rentenversicherung zuzuordnen sind. Ab Eintritt in das Beamtenverhältnis werden die Zeiten der Beamtenversorgung zugerechnet. Beginnt das Beamtenverhältnis im Laufe eines Kalendermonats, so ist dieser Kalendermonat stets der Rentenversicherung zuzuordnen. @BeamtentumAbschaffen: sehr konstruktiver Beitrag. Gehen Sie zum Nörgeln doch bitte in ein anderes Forum.
BeamtentumAbschaffenam 05.07.2012 | 18:31
Wieder eine mehr, die wir Steuerzahler und unsere Kinder lebenslänglich alimentieren müssen.......
Was haben Sie denn gegen Beamtinnen - die tun doch nichts... ;-)
Während sie nichts tun, werden sie in Abwesenheit zur Strafe Befördert..... ;-)
Tarzanam 05.07.2012 | 22:47
Herzlich willkommen im Beamtentum. Jetzt können sie ganz zwanglos Mikado spielen. Aber denken sie daran, wer sich zuerst bewegt, hat verloren. Jetzt sind sie aus dem Gröbsten heraus. Können krank machen so viel sie wollen, Hauptsache sie bringen einen Krankenschein. Kuren, Therapien, Fortbildung alles ist möglich, ohne daß ihnen einer an die Gurgel gehen kann. Überstunden können sie sich auszahlen lassen oder als zusätzlichen Urlaub nehmen. Niemand erwartet was von ihnen, daß sie etwas gratis tun. Und wenn sie jemand mobbt, zeigen sie den Mobber einfach an. Sie werden schlimmstenfalls in ein ruhiges Arbeitszimmer mit Sofa versetzt. Aaaah, haben Sie ein Dussel.
Jockelam 06.07.2012 | 07:25
.....ich sag`s ja immer wieder: einfach mal besser aufpassen in der Schule, dann klappt`s auch mit dem Wunschberuf und man(n) muss nicht ständig rumstänkern, weil die Anderen es ja sooo gut haben.
BeamtentumAbschaffenam 06.07.2012 | 07:33
Wenn Sie absolut keine Ahnung haben was so in Ihrer Behörde ab geht. Oder Sie so richtigen Bockmist verzapfen. Keine Bange, beantragen Sie dann einfach die Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand. Siehe derzeit Leiter Verfassungsschutz.
öhaam 06.07.2012 | 07:38
Na, diese Diskussion hat doch Niveau! Eigentlich schade, dass hier nur sehr wenige wissen, wie oft Ihnen hier im Forum und draußen im echten Leben von Beamten geholfen wird - auch ohne dass sie es merken! Klar bleiben einem eher die 10% negative Erfahrung im Gedächtnis als die 90% Erfolg. Von jedem Mitarbeiter im öffentlichen Dienst erwarte ich, dass er/sie seine Kundschaft so behandelt, wie er/sie selbst an deren Stelle behandelt werden möchte - es gehören aber immer zwei dazu. Und: menschliche Ausnahmeschwächen wird es aber immer (und überall) geben ... leider!
Fritzam 06.07.2012 | 08:44
Hallo Mir wurden von Beamten bislang nur knüppel zwischen die beine geworfen, aber geholfen hat mir von denen noch keiner.
BeamtentumAbschaffenam 06.07.2012 | 10:06
Menschliche Schwächen werden heute aber mit Hartz IV bestraft und nicht mit einer Früh- berentung pensionierung. Pensionen dann auch noch auf Kosten des Steuerzahlers und unsere Kinder.
Basilikum-Töpfchenam 07.07.2012 | 18:01
Menschliche Schwächen werden heute aber mit Hartz IV bestraft und nicht mit einer Früh- berentung pensionierung. Pensionen dann auch noch auf Kosten des Steuerzahlers und unsere Kinder.
... ja, sie hätten wirklich in der Schule besser aufpassen sollen ...
ja, dann klappts auch mit dem Wunschberuf und sogar mit der Nachbarin.....
W*lfgangam 09.07.2012 | 19:27
Hallo Karolin, Erziehungszeiten können sowohl in der Rentenversicherung als auch in der Versorgung _gleichzeitig_ angerechnet werden. Es hängt davon ab, welche 'Art' von Beamtin Sie sind bzw. ob Ihr Versorgungsträger (Bund / Land / etc.) eine Anerkennung der Erziehungszeiten in gleichem Umfang vorsieht, wie die Rentenversicherung. Allein der Status "Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung" (weil Beamtin) ist nicht (mehr) zwingend das Maß der Dinge für die Nichtanerkennung. Irgendwann werden Sie zur Kontenklärung von der DRV aufgefordert, dann die Erziehungszeiten einfach angeben/beantragen - ggf. kann dieser Schritt schon jetzt erforderlich sein, um dem Vater per schriftlicher Erklärung die Erziehungszeiten zuzuordnen (bei gemeinsamer Erziehung werden die Erziehungszeiten grundsätzlich/ausnahmslos der Mutter zugeordnet, unter Fristwahrung im Rahmen der 'gemeinsamen Erklärung' auch dem Vater - aber nur für die Zukunft und max. 2 Monate rückwirkend). Dringender Tipp: Beratungsgespräch in der nächsten Rentenstelle vereinbaren. Gruß w. >> Fritz: warum stellen Sie sich auch so breitbeinig auf, wenn Sie keine E*er in der Hose haben ? ;-)
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