Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Geh wieder in deine Scheune Du Halbgescheiter.Meinst Du ich komm zu Dir nach Hause?
Das ist scheinbar aber nicht immer so. Sonst hätte ich ja eine ärztliche Stellungnahme des ärztlichen Dienstes finden müssen. Zur Akteneinsicht war ich in einer anderen Geschäftsstelle bei einer Rehaberaterin die hat die Stellungnahme auch nicht gefunden und fand das mehr als merkwürdig. Ein Schelm der böses dabei denkt.Hallo SW, ich denke nicht immer, aber in den meisten Fällen schon. Würde ich nicht durch meinen Job soviel Kontakt mit Menschen haben und es in der eigenen Familie so erlebt haben, ich hätte das nie geglaubt.Anträge auf Reha oder EM-Rente werden IMMER dem ärztlichen Dienst vorgelegt, sofern die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Ok, dann mal klar deustch! Solch eine Taktik legen die meisten privaten Versicherer an den Tag. Auch die BG's sind mittlerweile für diese Vorgehensweise bekannt. Wenn ein Pkw Hersteller solch eine Fehlerquote an Qualität der Prüfung an denTag legen würde, dann würde es ihn nicht lange geben. Wie kann es denn sein, das nur 1/3 der bewilligten EM-Renten vor dem Widerspruch zustande kommt und 2/3 in Widerspruch oder Klage müssen, die sich ewig lange hinziehen können?Also nochmal die Frage an die Experten, warum gibt es eine so ernorme Fehlerquote?Welche Antwort erwarten Sie denn jetzt vom Experten ?
Schonmal dran gedacht, dass Ihr Fall ein Einzelfall war und die ärztliche Stellungnahme vielleicht woanders war, oder vergessen wurde die zu übersenden, oder oder oder? Aber von ihrem einzelnen Fall auf "es ist nicht immer so" zu schließen, ist ein bisschen zu viel des Guten. Der normale Bearbeiter in der DRV wüsste mit den Diagnosen eh nichts anzufangen, daher gibt es ja den med. Dienst.Anträge auf Reha oder EM-Rente werden IMMER dem ärztlichen Dienst vorgelegt, sofern die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.Das ist scheinbar aber nicht immer so. Sonst hätte ich ja eine ärztliche Stellungnahme des ärztlichen Dienstes finden müssen. Zur Akteneinsicht war ich in einer anderen Geschäftsstelle bei einer Rehaberaterin die hat die Stellungnahme auch nicht gefunden und fand das mehr als merkwürdig. Ein Schelm der böses dabei denkt.
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