" Also hat die DRV eine Fehlerquote im ersten Anlauf von 2/3 zu den letztendlich durchgesetzten EM Renten - Woran liegt diese Fehlerquote? "
Ja, so sieht eben ein Laie das ganze der keine Ahnung von der Materie hat ..
Die " Fehlerquote " ist nämlich gar keine " Fehlerquote. Es werden alleine darum im Widerspruchverfahren noch viele Rente genehmigt weil sich ERST DANN neue med. Erkenntnisse ergeben die ERST DANN zur Rentenberechtigung führen. Diese liegen eben oft im Erstantragsverfahren (noch ) nicht vor.
Ausserdem wird im Erstantragsverfahren nun nicht jeder begutachtet - das ist aus verschiedenen Gründen absolut nicht machbar --, sodass der med. Dienst rein papiermäßig anhand der mit dem Antrag vorgelegten ärztlichen Unterlagen und eigenen Ermittlungen ( z.b. Befundberichtsanfordeung beim behandelndem Arzt ) erstmal aussortieren muss. Da dann z.b. keine externe gutachterliche Einschätzung der EM vorliegt KANN es eben oft auch alleine darum schon zur Ablehnung des Erstantrages kommen. Das kein Gutachten bei demjenigen beim Erstantrag angesetzt wurde ist auch kein Fehler des med. Dienstes , sondern wäre dann lediglich einer falschen Eisnchätzung der Erkrankung(en) und vor allem dessen Auswirkiungen auf die Erwerbsfähigkeit geschuldet. Wie gesagt, im Erstantragsverfahren kann eben leider nicht jeder persönlich begutachtet werden. Dies kann man aber wenn man so will durchaus als " Fehler " im ganzen System kritisieren.
2. Bei vielen verschlimmert sich eine Erkrankung auch nach dem Erstantrag und/oder neue Erkrankungen treten im Laufe der Zeit bzw. im Laufe des Widerspruchsverfahrens oder auch erst noch später dann im SG Verfahren neu hinzu, sodass es alleine darum dann zu einer völlig neuen Bewertung der Erwerbsfähigkeit kommen muss - meist dann spätestens per persönlicher Begutachtung des Probanten -. Darum wird eben die EM-Rente dann erst genehmigt. Also kein " Fehler " der RV !
Im Sozialgerichtsverfahren wird auch zu 99% vom Richter dann ein Gutachter beauftragt der die Erwerbsfähigkeit beurteilt. Auch dies führt dann oft zu einer völlig neuen Bewertung und damit zur EM-Rente . Dies alles hat also mit Fehlern der RV nichts zu tun.
Die Beurteilung einer Erwerbsminderung ist eben eine der schwierigsten und kompliziertesteb Aufgaben im gesamtem
sozial- med. Bereich. Das darf und sollte man bei aller Kritik an dem med. Dienst der RV nie vergessen.