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Experten-Antwort

ESF-Unterhaltsgeld auf 45jährige Wartezeit anrechenbar?

von Claudia04.04.2015 | 16:04
1411 Ansichten
2 Antworten

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Guten Tag, ich möchte gern wissen, ob der Bezug von Unterhaltsgeld aus dem ESF (Teilnahme an einem Existenzgründerlehrgang im Jahr 1998 ), auf die 45jährige Wartezeit anrechenbar ist (als Zeit der beruflichen Weiterbildung). Es wurden in dieser Zeit keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, im Versicherungsverlauf ist eine "Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug" ausgewiesen. Danke im Voraus für Ihre Antwort! Freundliche Grüße Claudia

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ab dem 01.07.2014 können auch Zeiten des Bezugs von Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung, Leistungen bei Krankheit und Übergangsgeld auf diese 45-jährige Wartezeit angerechnet werden. Dies gilt sowohl für rentenrechtliche Pflichtbeitragszeiten als auch für rentenrechtliche Anrechnungszeiten. Maßnahmen, die mit Mitteln aus dem ESF gefördert werden, sind von den Versicherten auf Veranlassung der Agentur für Arbeit zu absolvieren. Während dieser Zeit finden die Regelungen des Arbeitsförderungsrechts ananlog Anwendung, so dass auch diese Zeiten bei der 45-jährigen Wartezeit zu berücksichtigen sind.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Gackiam 04.04.2015 | 18:12
Das gibt es sowohl, als auch. Entweder ein gelbes Ei oder ein grünes.
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