ESF-Unterhaltsgeld auf 45jährige Wartezeit anrechenbar?

von
Claudia

Guten Tag,

ich möchte gern wissen, ob der Bezug von Unterhaltsgeld aus dem ESF (Teilnahme an einem Existenzgründerlehrgang im Jahr 1998 ), auf die 45jährige Wartezeit anrechenbar ist (als Zeit der beruflichen Weiterbildung). Es wurden in dieser Zeit keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, im Versicherungsverlauf ist eine "Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug" ausgewiesen.

Danke im Voraus für Ihre Antwort!
Freundliche Grüße
Claudia

von
Gacki

Das gibt es sowohl, als auch. Entweder ein gelbes Ei oder ein grünes.

Experten-Antwort

Ab dem 01.07.2014 können auch Zeiten des Bezugs von Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung, Leistungen bei Krankheit und Übergangsgeld auf diese 45-jährige Wartezeit angerechnet werden. Dies gilt sowohl für rentenrechtliche Pflichtbeitragszeiten als auch für rentenrechtliche Anrechnungszeiten. Maßnahmen, die mit Mitteln aus dem ESF gefördert werden, sind von den Versicherten auf Veranlassung der Agentur für Arbeit zu absolvieren. Während dieser Zeit finden die Regelungen des Arbeitsförderungsrechts ananlog Anwendung, so dass auch diese Zeiten bei der 45-jährigen Wartezeit zu berücksichtigen sind.

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