Die EU-Rente bzw. Erwerbsminderungsrente wird bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Ihres Mannes im Jahr 2016 geleistet. Sein Rentenversicherungsträger wird ihn rechtzeitig auffordern, die Umwandlung in eine Regelaltersrente zu beantragen. Unabhängig davon kann er bereits vorher die Umwandlung in eine vorzeitige Altersrente beantragen, wenn die jeweiligen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind (z. B. Grad der Schwerbehinderung von mindestens 50% und 35 Versicherungsjahre). Ob eine vorzeitige Altersrente im Fall Ihres Mannes sinnvoll ist, kann von unserer Seite ohne Einzelfallkenntnis nicht beurteilt werden. Sie sollten sich unbedingt bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle beraten lassen. Dort wird man das Für und Wider einer vorzeitigen Altersrente mit Ihnen besprechen.
Die Altersrente wird mindestens in Höhe der vorherigen Erwerbsminderungsrente (oder EU-Rente) weiter geleistet. Sie kann sich allerdings auch z. B. durch weitere Zeiten oder einer geänderten Rechtsanwendung erhöhen. Auch hier sollte sich Ihr Mann im Vorfeld bei seinem Rentenversicherungsträger erkundigen.