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Experten-Antwort

EU Anspruch -Summierung der Prozente wegen teilw.Erwerbsminderung ?

von Gabriella19.08.2020 | 19:00
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin seit 1 Monat arbeitslos ,war voll berufstätig. 2023 könnte ich mit Abzug in Rente für langj. Versicherte(35 J.)gehen. Habe 30 % Behinderung (Augen),leide an Depressionen seit 9 Jahren und habe noch Lyme Borreliose . Mein HA sprach mich an wegen Antrag auf Erwerbsminderungsrente, für mich bisher kein Thema und dementsprechend wenig Informationen habe ich dazu. Aktuell bin ich krank geschrieben während ALG1 ,könnte kaum 3 Std. arbeiten am Stück. Ich versuche mich für einen Minijob bzw. TZ Job zu bewerben, was aufgrund meines Alters (61) bisher nur Absagen bringt. Wegen der Depressionen hätte man schon längst Erwerbsminderung beantragen können, doch habe ich soweit es ging immer voll gearbeitet als Alleinversorger. Doch soweit ich mal gehört hatte, werden verschiedene Prozente nicht summiert ,um die 50 % zu erreichen für eine Berentung wegen voller Erwerbsminderung. Was kann ich tun ,bin im Moment völlig überfordert und ratlos.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gabriella,

wir können den vorherigen Kommentaren grundsätzlich zustimmen.

Sie haben jederzeit die Möglichkeit eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Diese ist unabhängig von Ihrem Alter und von einem Grad der Behinderung ("Prozente"). Bei der Erwerbsminderungsrente prüft ein Arzt der Rentenversicherung wie viele Stunden Sie täglich noch arbeiten können.

Eine Altersrente für Schwerbehinderte dagegen ist- wie der Name schon sagt- von Ihrem Alter abhängig. Außerdem müsste ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vorliegen. Die bei Ihnen bereits festgestellten 30% würden nicht ausreichen. Sie müssten also ggf. einen Erhöhungsantrag beim zuständigen Versorgungsamt stellen.

Wir empfehlen Ihnen ein Beratungsgespräch in einer unserer Beratungsstellen, damit man Ihnen den Sachverhalt ausführlich erläutern und individuell die Höhe der Renten berechnen kann.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Valzuunam 19.08.2020 | 20:35
Bei einer Erwerbsminderungsrente geht es nicht um „Prozente“. Vielleicht verwechseln Sie das mit der Feststellung einer Schwerbehinderung (da geht zwar streng genommen auch nicht um Prozent, aber umgangssprachlich schon). Bei der EM-Rente ist die Frage wieviele Stunden Sie täglich noch arbeiten können. Unter Berücksichtigung aller Ihrer Erkrankung.
Rüdigeram 19.08.2020 | 22:06
Ein Grad der Behinderung (GdB) ist für die Erteilung einer EM-Rente nicht relevant. Da zähl einzig die Leistungsfähigkeit.
Franziam 20.08.2020 | 07:33
Die Behinderung löst zunächst keinerlei Rentenanspruch aus. Richtig ist, dass sich einzelne Behinderungen nicht einfach addieren zu einer Schwerbehinderung. Jetzt im Moment der Arbeitslosigkeit einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente wegen einer Depression sehen zu wollen, ist ein Widerspruch in sich. Dann hätten sie ja vorher eben nicht arbeiten können mit der Depression. Dennoch würde ich einen Schwerbehindertenausweis jetzt beantragen, denn damit hat man weniger bzw. gar keine Abzüge bei früherer Altersrente. Ob das klappt, muss offen bleiben, aber einen Versuch wert ist es das. Ansonsten können sie natürlich jetzt auch Erwerbsminderungsrente beantragen, würde ich aber vorsichtig skeptisch sehen bei der Vorgeschichte. Oder neuen Job suchen, bewerben und Arbeitslosengeld erhalten.
Memyselfam 20.08.2020 | 13:21
Eine schwerbehinderung bedeutet nicht, dass man ohne Abschläge in Rente kann! Aber man kann 2 Jahre früher in Rente! Also von daher würde ich an deiner Stelle auch versuchen, dass du auf einen gdb von 50 und damit zu einem sba kommst. Viel erfolg
Deutsche Rentenversicherung
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