Hallo Gabriella,
wir können den vorherigen Kommentaren grundsätzlich zustimmen.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Diese ist unabhängig von Ihrem Alter und von einem Grad der Behinderung ("Prozente"). Bei der Erwerbsminderungsrente prüft ein Arzt der Rentenversicherung wie viele Stunden Sie täglich noch arbeiten können.
Eine Altersrente für Schwerbehinderte dagegen ist- wie der Name schon sagt- von Ihrem Alter abhängig. Außerdem müsste ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vorliegen. Die bei Ihnen bereits festgestellten 30% würden nicht ausreichen. Sie müssten also ggf. einen Erhöhungsantrag beim zuständigen Versorgungsamt stellen.
Wir empfehlen Ihnen ein Beratungsgespräch in einer unserer Beratungsstellen, damit man Ihnen den Sachverhalt ausführlich erläutern und individuell die Höhe der Renten berechnen kann.